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Mogelpackung? Deutlich zu wenig Inhalt im Rewe-Produkt – Supermarkt erklärt, was erlaubt ist

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Von: Moritz Bletzinger

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Hier war angeblich zu wenig drin: Ein Rewe-Kunde fand nach eigener Angabe nur 475-Gramm in dieser Halbkilo-Packung Skyr.
Hier war angeblich zu wenig drin: Ein Rewe-Kunde fand nach eigener Angabe nur 475-Gramm in dieser Halbkilo-Packung Skyr. © Privat

Weniger drin als versprochen – ist das erlaubt? Supermarkt-Produkte enthalten manchmal weniger als angegeben. In einem gewissen Rahmen ist das legal.

Kassel – 800 Milliliter Milch in der Liter-Tüte, 475 Gramm in der Halbkilo-Packung Frischkäse. Nicht immer bekommen Kunden das, wofür sie eigentlich gezahlt haben. Was auf der Packung steht, ist manchmal einfach nicht drin. Ist das Betrug? Nein. Füllmengen dürfen im Einzelfall von der Packungsangabe abweichen.

Zu wenig drin im Rewe-Produkt: Supermarkt kann Inhalts-Schwankungen nicht ganz verhindern

Das erklärt Rewe auf eine Anfrage von hna.de von IPPEN.MEDIA. Ein Kunde hatte sich bei unserer Redaktion gemeldet und über Füllmengen-Schwund geklagt. Er hatte seine 500-Gramm-Packung Skyr der Rewe-Eigenmarke „Ja!“ nachgewogen. Das Ergebnis: 475 Gramm. Wenn seine Messung stimmt, ist das nah am gesetzlichen Limit.

„Bei automatisierten Abfüllvorgängen sind geringfügige Schwankungen in der Füllmenge nicht gänzlich zu verhindern“, argumentiert Rewe. Das Presseteam des Supermarkts schreibt: „Für Minusabweichungen gelten ja nach Füllmenge unterschiedliche gesetzliche Toleranzen.“ Die sind in der Fertigpackungsverordnung geregelt.

475 statt 500 Gramm: Packungsangabe deutlich unterschritten – Rewe erklärt, was erlaubt ist

Im Durchschnitt darf nicht weniger in der Packung sein, als draufsteht. Ausnahmen sind aber geduldet. Die reguläre zulässige Minusabweichung liegt bei drei Prozent. Im Fall der 500-Gramm-Packung Skyr also 15 Gramm. Dem Kunden fehlten nach seiner Messung aber ganze 25 Gramm.

„Maximal zwei Prozent der produzierten Artikel dürfen diese reguläre Minusabweichung nochmals unterschreiten“, erklärt Rewe. Bei einer 500-Gramm-Packung seien 30 Gramm weniger die absolute Untergrenze. „Bei einer größeren Abweichung darf das Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden.“

Packung mit falscher Füllmenge? Rewe will dem Fall nachgehen – „Ja!“-Produkte bislang nicht auffällig

Bleibt die Frage, wie Supermärkte vor dem Verkauf feststellen, ob genug im Karton ist. Kassierer haben schließlich keinen Röntgenblick. „Im Rahmen unserer regelmäßigen Produktanalysen, die wir für unsere Eigenmarkenartikel durch externe, akkreditierte Labore durchführen lassen, wird auch die Füllmenge der Produkte überprüft“, verspricht Rewe.

Bislang sei es bei der Eigenmarke zu keinen Auffälligkeiten gekommen. Rewe möchte der Beschwerde „noch genauer nachgehen“ und verspricht weitere Recherche. Dafür braucht das Team das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Am naheliegendsten ist wohl ein Fehler bei der Produktion. Die Füllmenge stimmt nicht exakt mit der Packungsangabe überein? Das ist ärgerlich. Der Verbraucherschutz hat Aldi, Lidl und Co. allerdings momentan eher wegen Tricks bei Rabatten im Visier.

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