Betrügerei auf Facebook, Amazon und TikTok – Nutzer leiden unter „unfairen Praktiken“
Auf Online-Plattformen wie Facebook und TikTok wurde bisher nur unzureichend kontrolliert. Seit dem 25. August sollte sich das ändern. Doch es gibt Probleme.
Kassel – Ob gefährliche Produkte oder illegale Inhalte: Seit dem 25. August müssen große Online-Plattformen und Suchmaschinen Vorgaben umsetzen, um Nutzer zu schützen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) deckte jedoch auch danach noch große Lücken auf.
Neue Datenschutz-Richtlinien bei Facebook, Amazon und TikTok – „unfaire Praktiken“ bei Online-Riesen?
Für Betreiber von Webseiten gelten seit dem 25. August neue Sorgfaltspflichten. An diesem Tag startete der von der EU eingeführte Digital Services Act (DSA). Online-Nutzer sollen dadurch vor Betrügereien und unlauten Praktiken geschützt werden. Wie die Europäische Kommission schreibt, zielt das Gesetz über digitale Dienste auf einen besseren Schutz von Verbrauchern und ihrer Grundrechte ab. Online-Nutzer sollen weniger illegale Inhalte angezeigt bekommen, gewerbliche Nutzer besser gegen etwaige Anbieter vorgehen können.

„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie vor unfairen Praktiken auf Online-Plattformen geschützt sind“, bekräftigte Ramona Pop, Vorständin des vzbv: „Die sehr großen Anbieter hatten ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.“ Bei einer Nichteinhaltung der neuen Vorgaben will „der Verband die Möglichkeit nutzen, Unternehmen bei Verstößen abzumahnen“. Meta prüft aktuell sogar ein Abo-Modell für Facebook und Instagram, um den strengen Datenschutz zu umgehen.
Dazu sind Facebook, TikTok und Co. mittlerweile verpflichtet
Unter anderem müssen „sehr große Anbieter“ seit 25. August eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer anbieten, die leicht zugänglich ist. Als „sehr groß“ werden Plattformen angesehen, die mehr als zehn Prozent der 450 Verbraucher in Europa erreichen. Wie der vzbv angibt, ist diese Kontaktmöglichkeit bei Amazon, dem Apple App Store, Facebook und TikTok zwar vorhanden, teils aber nicht immer leicht zugänglich. Teilweise sind bis zu fünf Klicks notwendig, um Kontaktangaben zu finden.
Diese Kernpunkte enthält der Digital Services Act (DSA):
- Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet
- Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer
- Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer
- Verbot bestimmter Arten gezielter Werbung auf Online-Plattformen
- Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen
- Verpflichtungen für sehr große Plattformen und Suchmaschinen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern
- Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen und Suchmaschinen
- Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird
Daneben sind sehr große Anbieter dazu verpflichtet, darüber zu informieren, wieso einem Nutzer welche Angebote angezeigt werden. Es muss möglich sein, persönliche Empfehlungen mit einem Klick auszuschalten. Das ist lediglich bei dem Reiseportal booking.com der Fall, wie der vzbv angibt. Die Möglichkeit, personalisierte Werbung und Angebote auf Facebook, TikTok und Amazon auszuschalten, ist für den vzbv nicht ausreichend gegeben. In vielen Ländern der Welt ist TikTok sogar bereits verboten.