Parkscheinautomat kaputt – wann man kostenlos parken darf
Parkplatz gefunden, Parkautomat kaputt – was nun? Darf ich mein Auto kostenlos abstellen? Ja, aber nur unter einer Voraussetzung, sonst kann es teuer werden.
Hamm - Ein Parkplatz, endlich! In vielen Innenstädten sind Abstellplätze für Autos besonders zu Stoßzeiten ein seltenes Gut - und noch seltener sind sie kostenlos. Der Parkautomat steht zwar gleich um die Ecke – aber was, wenn er kaputt ist? Riskiere ich ein saftiges Knöllchen, weil ich keinen Parkschein ins Auto legen kann? Die Antwort lautet: nein, sofern eine Voraussetzung erfüllt ist, wie wa.de berichtet.
Parkscheinautomat oder Parkuhr kaputt – unter einer Voraussetzung ist das Parken kostenlos
Wer an einen defekten Parkautomaten oder eine kaputte Parkuhr gerät, darf sein Auto abstellen, ohne dafür zu bezahlen, allerdings nicht unbegrenzt. Wie so vieles in Deutschland ist auch das in einer Verordnung sauber geregelt. Paragraf 13, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet:
Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden.
Die gute alte Parkscheibe ist also nicht nur zum Eiskratzen im Winter gut, sondern bewahrt Autofahrer im Falle eines defekten Automaten und bei richtiger Anwendung auch vor dem Zahlen eines Verwarngeldes. Die StVO schließt dabei übrigens ausdrücklich die Verwendung einer elektronischen Parkscheibe mit ein, die seit 2005 in Deutschland zugelassen ist.

Fehlen sowohl das Ticket als auch die Parkscheibe, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird je nach Parkdauer mit 5 bis 25 Euro geahndet. Nur ein kleiner Zettel mit dem Hinweis „Automat defekt“ schützt nicht vor einer Strafe. Nicht nur Parken kann teuer sein, sondern auch Fahren. Dann nämlich, wenn man zu schnell unterwegs ist. Wie teuer wird es bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung?
Parkscheinautomat kaputt: Die gute alte Parkscheibe schützt vor dem Knöllchen
Wer eine defekte Parkuhr sieht, sollte sich nicht zu früh über die Geldersparnis freuen. Bevor man kostenlos mit Parkscheibe parkt, muss man prüfen, ob in der gleichen Parkzone nicht noch andere Automaten stehen, die funktionieren. Ansonsten droht ein Knöllchen, auch wenn der nächstgelegene Automat defekt ist. Eine gesetzlich festgelegte Distanz gibt es nicht, laut ADAC sind dem Autofahrer aber 150 Meter Suche zu Fuß zuzumuten.
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn trotz klarer Rechtslage nicht auch noch etwas Simples wie die Parkscheibe zur Stolperfalle werden könnte. Es gelten nur genormte Parkscheiben mit folgenden Eigenschaften laut StVO:
- Maße: 11 x 15 Zentimeter
- Farbe: Blaue Farbe mit weißer Scheibe inklusive Zeitangaben
Zeiteinteilung: Volle und halbe Stunden
Schrift/Ziffern: DIN 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
Beim Parken muss die Ankunftszeit eingestellt werden und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Im Falle eines defekten Parkautomaten darf man dann so lange Parken wie es die angegebene Höchstparkdauer auf den Hinweisschildern erlaubt.
Ein Tipp noch: Machen Sie ein Handy-Foto von dem defekten Automaten. Sollten ihnen doch ein Knöllchen ins Haus flattern, kann man Widerspruch einlegen. Die Beweislast trägt in dem Fall der Halter des Fahrzeugs. Fotos und Aussagen von Zeugen sind dabei hilfreich. Saftige Bußgelder drohen auch bei Dingen, bei denen man es nicht erwartet. Oder wussten Sie, dass es rechtlich problematisch sein kann, wenn man eine „Zu verschenken“-Kiste vor die Tür stellt?