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Wer seine Rente im Ausland beziehen will, muss mit diesen Abzügen rechnen

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Von: Christian Einfeldt

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Der Ruhezustand im Ausland: Ein Traumszenario für viele Rentner, das sich jedoch auf die Rentenauszahlung negativ auswirken kann. Wann Kürzungen drohen könnten.

Update vom 18. Januar 2023: Übrigens, wichtiges Wissen für Rentner: Was Rentnern ein Rentenausweis wirklich bringt.

Erstmeldung vom 16. Januar 2023: Hamburg – Schon im Berufsalltag ist die Sehnsucht groß: für einige Monate im Ausland leben oder gleich einen Neustart wagen. Problematisch ist es nur dann, wenn der Alltag das nicht zulässt. Doch, da gibt es einen Zeitpunkt im Leben, der die Träume Wirklichkeit werden lassen könnte. Der Ruhestand, der nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr von etwa 1,8 Millionen Menschen in mehr als 150 Ländern der Welt genossen wird.

Träume erfüllen und endlich in den Bergen oder am Meer seinen Lebensabend bestreiten. Im Alter ist das möglich. Gleichzeitig kann weiterhin Rente bezogen werden – doch gibt es für Rentner vieles zu beachten. 24hamburg.de schlüsselt die Behördengänge auf. Was Rentner bezüglich potenzieller Kürzungen, Erwerbsminderungsrente und Erbrecht wissen sollten.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2019)
Rentner:21,2 Mio. (1. Juli 2020)

Rente im Ausland: Volle Bezüge innerhalb der EU – doch Kürzungen für Rentner außerhalb

Selbst innerhalb der Europäischen Union, mit all ihren Zusammenhängen und Gemeinsamkeiten, verpflichten sich Rentner der bürokratischen Absicherung, wollen sie auch nur für wenige Monate im Ausland leben. Zum einen geht es um eine Auslandskrankenversicherung. Zum anderen jedoch um Belange, die eine Kürzung der Rente zur Folge haben könnten.

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Rente im Ausland wie z.B. auf Mallorca? In welchen Fällen Rentner mit Kürzungen rechnen müssen. (Symbolbild) © MiS/Imago

Nach Berichten der Postbank ist jeder Aufenthalt jenseits der ersten sechs Monate ein „gewöhnlicher Aufenthalt“. Innerhalb der EU hat das auf die Rentenhöhe, die 2023 durch Abgaben verringert werden kann, in der Regel keine Konsequenzen.

Keine Kürzungen, egal ob die Ruheständler Bezüge der Riester-Rente erhalten oder sie Pensionierte sind, die im Vergleich zu Rentnern eine höhere Steuerlast tragen müssen. Anders verhält es sich jedoch, wenn sie einen Wohnsitz außerhalb der EU und außerhalb von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (Europäische Freihandelsassoziation) anmelden. Dort gilt es abzuwägen: Will man als Rentner für das Traumland wirklich bei den hart erarbeiteten Rentenbezüge Abstriche machen?

Nur noch „beschränkt steuerpflichtig“: Bei Rente im Ausland entfällt der Grundfreibetrag

Wie die Postbank berichtet, kann die Deutsche Rentenversicherung Rentenansprüche außerhalb der EU mitunter nämlich nicht mehr geltend machen. Zwei Faktoren werden zusehends wichtiger: die Frage danach, ob Deutschland mit dem betroffenen Land ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen hat und wie lange der Verbleib im Ausland andauert. Überschreitet die Aufenthaltsdauer im Ausland keine sechs Monate, können Rentner auch außerhalb der EU die vollen Rentenbezüge, die durch 8 staatliche Zuschüsse erhöht werden können, erhalten. Das gilt dann auch in Ländern wie in Australien, Chile oder Japan – drei der 20 Nicht-EU-Länder, mit denen Deutschland das relevante Abkommen teilt.

Außerhalb der EU gelten Rentner bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb Deutschlands als nur „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat zur Folge, dass es weniger Rente gibt, weil der Freibetrag wegfällt. Ein weiterer Grund, warum am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto landen könnte: der schwankende Wechselkurs. Wie etwa die Morgenpost berichtet, entscheiden sich einige Rentner daher für das Modell, die Hälfte des Jahres in der deutschen Heimat und die andere im Ausland zu verbringen. Wer übrigens wieder mehr als 183 Tage einen deutschen Wohnsitz hat, gilt ohnehin auch wieder als steuerpflichtig in Deutschland. Der Grundfreibetrag sorgt dann wieder dafür, dass mehr Rentengeld zum Leben bleibt.

Erwerbsminderungsrente und Erbrecht: Was Rentner im Ausland noch zu beachten haben

Im Falle einer Erwerbsminderungsrente gelten im Ausland mitunter andere Bestimmungen als in Deutschland. Weil die Rente unter Umständen nicht nur mit medizinischen Gründen legitimiert wurde, kann aus der vollen Erwerbsminderungsrente schnell eine teilweise Erwerbsminderung werden. Ein solcher Fall hat mit den Begebenheiten des jeweiligen Arbeitsmarktes zu tun. Während einem aufgrund von Beeinträchtigungen der Weg in die Arbeitswelt in Deutschland noch verschlossen ist, kann eine andere Struktur des ausländischen Arbeitsmarktes wieder eine Beschäftigung möglich machen.

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Vor einem potenziellen Wohnsitzwechsel im Rentenalter, gilt es sich in jedem Fall beraten zu lassen. Auf ihrer Internetseite bietet die Deutsche Rentenversicherung etwaige Möglichkeiten an. Interessierte sollen sich im Vorfeld eines Gesprächs bereits bewusst machen, dass im Ausland außerdem viele Änderungen in Sachen Erbrecht gelten. Im Todesfall sind etwa die Bestimmungen des EU-Staates, der zuletzt Wohnsitz war, entscheidend. Mit Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist es allerdings möglich, im Testament Regelungen des deutschen Erbrechts einzufordern.

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