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Konto bei Facebook oder Insta gesperrt: Alles zu Einspruch und Widerspruch bei Account-Sperre

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Von: Carolin Gehrmann

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Wenn das Konto bei einem sozialen Netzwerk plötzlich gesperrt wurde, hat man als Nutzer das Recht auf eine Begründung und auf Widerspruch. Denn die Betreiber dürfen das nicht.

Hamburg – Gestern war noch alles normal, doch mit einem Mal kommt man nicht mehr in seinen Account bei Instagram oder Facebook. Die bittere Erkenntnis: Das Konto wurde gesperrt – und das ohne Grund. In vielen Fällen gibt es zwar einen und die Sperre ist berechtigt. Oft lässt sich für den Nutzer des Accounts aber nicht nachvollziehen, was zu der Sperrung geführt hat.

Dabei dürfen die Social-Media-Plattformen Nutzer nicht einfach ohne Grund von ihrem Dienst ausschließen und deren Konten stilllegen. Denn: Die Betreiber müssen den Betroffenen zunächst die Möglichkeit geben, sich zu äußern und der Sperre zu widersprechen, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt. Wie geht man dabei am besten vor?

Wie man am besten vorgeht, wenn das Konto bei Facebook oder Instagram gesperrt wurde

Der häufigste Grund, warum Facebook oder Instagram, die beide zum Meta-Konzern gehören, Konten sperren, sind nach eigenen Angaben Verstöße gegen die Plattformregeln. Daher sollte man sich vorab gründlich informieren und die Nutzungsbedingungen lesen. Rassistische, sexistische oder beleidigende Beiträge oder Kommentare gehören weder in die digitale noch in die reale Welt – das sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Bei Regelverstoß besteht die Sperre bei Facebook meist einen Monat.

Häufig kommt es auch zu Sperrungen, weil die Plattform Nutzern eine falsche Identität vorwirft. In dem Fall muss man bei Facebook sein Konto verifizieren, entweder durch Angabe des für die Anmeldung verwendeten Geburtsdatums, durch das Beantworten der Sicherheitsfragen oder indem man Freunde auf Fotos identifiziert. Bei Instagram ist das etwas aufwändiger. Die Plattform kann zur Bestätigung der Identität sogar Ausweisdokumente verlangen.

Facebook Instagram Logo
Eine Sperrung des Accounts muss von Instagram oder Facebook angekündigt werden. © Andrea Ronchini/IMAGO

Sollte es um andere, schwere Verstöße wie Hassrede oder wiederholte Belästigungen gehen, dann können die Strafen auch länger oder unbefristet ausgesprochen werden. In diesem Fall hilft nur die Rechtsberatung.

Wie Sie bei einer Account-Sperre widersprechen und Ihr Konto wieder aktivieren können

Gibt es für Sie keinen ersichtlichen Grund, warum Ihr Konto stillgelegt wurde, kann man sich mit dem Kontaktformular im Hilfebereich an Facebook wenden und um Aufklärung bitten. Bei einem gesperrten Instagram-Account muss man sich zunächst wie gewohnt anmelden. Wenn die Meldung über die Sperrung erscheint, tippen Sie auf „Mehr“. Dort gibt man an, dass man der Sperrung widersprechen möchte. Oder man geht über das von Instagram zur Verfügung gestellte Einspruch-Formular. Die Bearbeitung kann allerdings mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Wenn das alles nicht hilft und man den Account dringend benötigt, kann man sich zur Not auch Rechtsbeistand suchen oder sich bei den Verbraucherzentralen beraten lassen. Sie bieten auf ihrer Webseite auch einen Textgenerator für den Widerspruch an. Handelt es sich um eine „einfache“ Sperre von 30 Tagen, ist die wohl einfachste Lösung allerdings zu warten.

Facebook und Instagram dürfen Account nicht einfach sperren

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Plattformbetreiber bei Verstößen zwar grundsätzlich das Recht, einzelne Beiträge zu entfernen oder auch das Konto zu sperren. Jedoch sind sie dazu verpflichtet, den Nutzer bei Löschung eines Beitrags unverzüglich danach darüber zu informieren.

Bei einer geplanten Account-Sperrung hingegen müssen sie den betroffenen Nutzer schon vorab in Kenntnis setzen und ihm den Grund mitteilen. Außerdem müssen sie dem Nutzer die Möglichkeit für eine Gegendarstellung einräumen. Im Anschluss muss gegebenenfalls neu über die beabsichtigte Sperrung oder Löschung entschieden werden.

Bei Account-Sperre müssen Instagram und Facebook den Nutzer vorab informieren

Einfach so das Konto stilllegen geht rechtlich also gar nicht. Mit dem sogenannten Digital Services Act (DSA) soll das grundsätzlich ab Februar 2024 auch als EU-Recht gelten. Betroffene haben also nicht nur Anspruch auf eine Begründung, warum sie gesperrt wurden, sondern sie haben auch Anspruch, darauf zu antworten und eine erneute Prüfung der Sperre einzufordern. Ihre Argumente müssen in die endgültige Entscheidung mit einfließen. Vorher ist eine Sperrung laut dem BGH-Urteil nicht rechtswirksam.

Es kann aber auch sein, dass Ihr Account gehackt wurde und Facebook das bemerkt hat, erklärt chip.de. In dem Fall kommt es aus Sicherheitsgründen ebenfalls zur Sperrung. Dann erhält man in der Regel Informationen darüber, wie das Konto entsperrt werden kann.

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