1. tz
  2. Welt

Neue Regeln für Autofahrer ab 2022 in Deutschland – ein Überblick

Erstellt:

Von: Christina Rosenberger

Kommentare

Mit dem Jahreswechsel gibt es immer auch einige Regeländerungen. Zum Januar 2022 hin betrifft das auch Autofahrer in einigen Punkten. Hier ein Überblick:

Das neue Jahr 2022 steht kurz bevor - und mit dem Jahreswechsel kommen auch Neuerungen für Deutschland. Unter anderem sind hiervon Supermärkte betroffen - denn bei Lidl, Kaufland und Co. wird das Einkaufen wegen einer bestimmten Regeländerung teurer*. Doch auch Autofahrer müssen zum Januar hin neue Regeln beachten, wie echo24.de berichtet*.

Während der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr schon seit Anfang November 2021 gilt und höhere Strafen beispielsweise für überhöhte Geschwindigkeit bringt, treten andere Regelungen erst am ersten Januar in Kraft. Besonders schmerzen dürfte da der CO2-Preis, der 2022 auf 30 Euro pro Tonne erhöht wird. Dadurch werden Benzin und Diesel nochmals teurer.

Regeln 2022: Das gilt im neuen Jahr für Autofahrer - TÜV, Verbandskasten, Führerschein

Auch was den Führerschein angeht, müssen deutsche Bundesbürger ab 2022 aufmerksam sein - denn viele Führerscheine laufen jetzt nach und nach ab. In einer ausführlichen Übersicht berichtet echo24.de über die neuen Regelungen zur Fahrerlaubnis*. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig verlängern lässt, muss mit Verwarngeldern rechnen.

Wichtig für jeden PKW-Inhaber wird 2022 auch eine Neuerung, die den Verbandskasten betrifft. Künftig müssen laut einer Verordnung der Bundesregierung immer zwei Mund-Nasen-Masken im Verbandskasten enthalten sein. Außerdem dürfte spannend sein, dass gelbe HU-Plaketten 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Ab 2022 gilt der braune Stempel und die gelbe TÜV-Plakette ist abgelaufen. Wer überzieht, riskiert eine Strafe, berichtet autozeitung.de.

Regeln für Autofahrer 2022: Änderungen auch für einige E-Autos

Für Elektroautos gibt es gute Nachrichten. Denn die Innovationsprämie für E-Autos wurde von der Bundesregierung bis Ende 2022 verlängert. Das bedeutet laut ADAC, dass Käufer elektronisch angetriebener PKW auch weiterhin mit dem Zuschuss von 9.000 Euro rechnen können. Für Plug-In-Hybride gibt es ab dem 1. Januar allerdings eine Einschränkung.

Denn die E-Auto-Prämie gibt es dann nur noch, wenn das entsprechende Fahrzeug mindestens 60 Kilometer weit fahren kann, wenn ausschließlich der elektrische Antrieb genutzt wird. Außerdem dürfen die Modelle höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Auch interessant

Kommentare