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Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel: Harte Beschlüsse und ein Fünf-Punkte-Plan

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Von: Luisa Billmayer

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Kanzlerin Angela Merkel bespricht am Dienstagnachmittag mit den Ländern das Vorgehen in der Corona-Pandemie.
Kanzlerin Angela Merkel bespricht am Dienstagnachmittag mit den Ländern das Vorgehen in der Corona-Pandemie. (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa

Bei einem Termin mit Angela Merkel und den Chefinnen und Chefs der Länder sollen mögliche Corona-Regeln für ganz Deutschland diskutiert werden. Die Ziele der Unions-Ministerpräsidenten sind eindeutig.

Berlin - Beim Corona-Gipfel zwischen den Ländern und Kanzlerin Angela Merkel haben die von der Union geführten Bundesländer auf einen gemeinsamen Beschlussentwurf geeinigt. Einen Fünf-Punkte-Plan wollen Markus Söder und seine CDU-Kollegen mit der Kanzlerin und den anderen Ländern besprechen.

Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Dem Dokument zufolge sollen vor allem für Ungeimpfte neue Regeln gelten: Wer noch nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, soll sich künftig nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren würden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft würden als ein Hausstand gelten, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten.

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Clubs und Diskotheken sollen nach den Vorstellungen der Unions-Länder geschlossen werden. Bei Großveranstaltungen dürfe die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden. Schleswig-Holstein will diese Regeln abhängig von Inzidenzen gestalten.

Außerdem bitten Bayern und die CDU-Länder die Bundesregierung, die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht zügig einzuleiten. Die in der Bund-Länder-Runde am 18. November beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zum Schutz besonders gefährdeter Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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Vor den Beratungen war unklar, ob es überhaupt Beschlüsse geben wird. Teilweise gelten die Forderungen bereits in einzelnen Ländern oder Regionen, etwa Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.

Für den Fall, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht erneut feststellt, bitten die unionsgeführten Länder den Bund, bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz so anzupassen, dass ihnen bestimmte Maßnahmen vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen. In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollten über die genannten Mindestmaßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden können.

Folgende sieben Länder werden von Ministerpräsidenten der Union regiert:

„Wir brauchen einheitliche Maßnahmen als Mindestschutz in ganz Deutschland, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Menschen im Land zu schützen“, twitterte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. „Wir waren in der Bekämpfung der Pandemie immer gemeinsam am stärksten.“ Daher sei es wichtig, dass heute im Bund-Länder-Kreis beraten werde. „Vor allem aber brauchen wir zügig konkrete Ergebnisse.“ (lb/dpa) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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