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„Freitesten“ wird kostenpflichtig: Keine kostenlosen Corona-Tests mehr für Infizierte

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Von: Lukas Rogalla

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Corona-Infizierte konnten sich bislang kostenlos per Schnelltest „freitesten“. Damit ist nun Schluss – allerdings gilt eine Ausnahme.

Frankfurt/Berlin – Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden in Deutschland weiter gelockert. In mehreren Bundesländern fällt beispielsweise die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem haben mehrere Länder die Isolationspflicht für Infizierte aufgehoben.

Doch auch bei den Corona-Tests gibt es Änderungen. So sollen sich Bürger nach einer Infektion mit dem Coronavirus nicht mehr kostenlos „freitesten“ können, wie das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gibt. Das gilt auch, wenn ein Test zum Ende der Isolation erforderlich ist. Die neue Regel gilt ab Montag (16. Januar) und betrifft in der Praxis nur Länder, in denen die Isolationspflicht bei einer Infektion derzeit weiter Bestand hat:

Corona-Tests für Infizierte werden kostenpflichtig

Laut Gesundheitsministerium bestehe keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Isolation aus Bundesmitteln zu finanzieren. Das Ministerium betont dabei auch, dass Länder und Kommunen im Laufe der Corona-Pandemie bereits erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten hätten.

Ein negativer Corona-Schnelltest liegt auf einem medizinischen Handschuh in einer Teststelle im Mülleimer.
Das Angebot kostenloser Corona-Tests für Bürger wird weiter beschränkt. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

Doch das Ende des kostenlosen „Freitestens“ gilt nicht für alle: Medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, hat weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, erläutert das Ministerium. Die sogenannten Bürgertests von Teststellen sollen auch für alle Besucher von Kliniken und Pflegeheimen bis zum 28. Februar gratis bleiben. (lrg/dpa)

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