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Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Was ist ab Montag wieder erlaubt?

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Ab dem 4. Mai gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Ab dem 4. Mai gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ab dem 4. Mai gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Was ist jetzt wieder erlaubt, was bleibt verboten? Das Wichtigste im Überblick.

Stuttgart - Ab Montag, 4. Mai 2020, ist es so weit: Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg tritt in Kraft. Am Donnerstag, 30. April, haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer, darunter auch Winfried Kretschmann, und Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Corona-Gipfel getroffen. Der Inhalt der Besprechung: das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. 

Was ist jetzt erlaubt, was bleibt weiterhin verboten? echo24.de* gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Auch wenn Bund und Länder sich beim Corona-Gipfel am 30. April auf einige Lockerungen geeinigt haben - es gibt Dinge, die in Baden-Württemberg nach wie vor verboten bleiben, um die Ausbreitung von Covid-19 möglichst zu verlangsamen.

*echo24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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