Coronavirus: 117 Fälle in Deutschland - diese Maßnahmen dürfen die Behörden ergreifen

Das Coronavirus ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht verschiedene Maßnahmen - auch die Einschränkung von Freiheitsrechten.
- Das Coronavirus breitet sich in Deutschland mit besorgniserregender Geschwindigkeit aus.
- Die Bundesregierung hat einen Krisenstab eingerichtet und trifft Maßnahmen, um das Virus aufzuhalten.
- Das Infektionsschutzgesetz räumt den Behörden zahlreiche Befugnisse ein.
Berlin - 117 Coronavirus-Infektionen, Hamsterkäufe in Supermärkten und sinkende Aktienkurse an der Frankfurter Börse - in Deutschland hat die Lungenkrankheit CoVid19 einen Ausnahmezustand ausgelöst. Die Bevölkerung ist verunsichert, Politiker schütteln keine Hände mehr und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bringt sogar die Abriegelung ganzer Städte und Regionen ins Spiel - wenn auch nur als letzte Maßnahme.
Coronavirus: Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen - manche greifen schon
Möglich ist dieses Szenario durchaus, denn das Infektionsschutzgesetz lässt viele verschiedene Maßnahmen zu. Manche von ihnen werden bereits angewandt. Was die Behörden bisher unternommen haben, um die Corona-Infektionen in Deutschland so gut es geht in Schach zu halten:
- Quarantäne: Etwa hundert Rückkehrer aus China, wo die Lungenkrankheit ihren Ursprung hatte, mussten bei ihrer Ankunft in Deutschland Anfang Februar zunächst in Quarantäne, um auf eine mögliche Infektion getestet zu werden. Auch wegen Corona-Verdachtsfällen in Nordrhein-Westfalen wurden bereits Bundesbürger unter Quarantäne gestellt. Das Infektionsschutzgesetz sagt in diesem Zusammenhang, dass Quarantäne bei „Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern“ verhängt werden kann.
- Schließung öffentlicher Einrichtungen: Das Gesetz ermöglicht es den Behörden außerdem, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Ferienlager oder auch Badeanstalten zu schließen. So wurden beispielsweise im Landkreis Heinsberg (NRW) bereits Kindergärten, Schulen und auch Verwaltungsgebäude geschlossen.
Coronavirus: Einreisekontrollen werden in Deutschland verschärft durchgeführt
- Einreisekontrollen: Wie Seehofer am Donnerstag in Berlin bekannt gab, sollen Personen, die mit Bahn, Bus oder Schiff nach Deutschland kommen, besondere „Aussteigerkarten“ ausfüllen müssen. Fluggäste aus Infektionsgebieten müssen bei der Einreise genaue Auskunft über ihren Aufenthaltsort geben. Wegen Verdacht auf Corona wurde in NRW kürzlich außerdem ein Zug gestoppt.
- Meldepflicht: Eine verschärfte Meldepflicht ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Nun muss den Gesundheitsämtern nicht nur eine nachgewiesene Coronavirus-Infektion, sondern auch bereits der Verdachtsfall mitgeteilt werden.
Alle oben genannten Maßnahmen sind bereits ergriffen worden, doch ist die Weisungsbefugnis der Behörden damit noch längst nicht ausgeschöpft. Verschiedene Maßnahmen sind künftig noch denkbar und wurden von Politikern auch teils schon angesprochen.
- Verbot von Veranstaltungen: Veranstaltungen oder größere Menschenansammlungen wie beispielsweise bei Demonstrationen dürfen von den zuständigen Behörden beschränkt oder untersagt werden. Dazu hat sich kürzlich auch Spahn auf Twitter bestätigt.
Coronavirus: Infektionsschutzgesetz ermöglicht explizit auch Einschränkung von Freiheitsrechten
- Einschränkung von Freiheitsrechten: Das Infektionsschutzgesetz legt ausdrücklich fest, dass die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit (s. oben), die körperliche Unversertheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können.
- Untersuchungen: Auch gegen den Willen von Patienten können Testungen auf das Coronavirus von den Behörden angeordnet werden.
- Abriegelung von Orten und Gebieten: Gemäß dem Infektionsschutzgesetz kann die zuständige Behörde Menschen auch dazu „verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Zwar sei rechtlich umstritten, ob auf dieser Grundlage auch ganze Städte oder Gebiete abgeriegelt werden können, schreibt focus.de. Doch Seehofer hat diesen Schritt als mögliche Maßnahme bereits angesprochen.
Auch weltweit breitet sich das Coronavirus mittlerweile rasant aus. Wie stark das Virus Bundesbürger in ihrem Alltag einschränken wird, ist bislang kaum vorhersehbar. Doch fest steht: Das Virus bereitet sich auch hierzulande schnell aus und mit einem Impfstoff ist wohl noch nicht allzu bald zu rechnen, obwohl vor allem aus Australien immer wieder ermutigende Nachrichten kommen*. Doch nicht nur die Gesundheit und das alltägliche Leben vieler Menschen ist betroffen, auch die Aktienkurse sinken infolge von CoVid19 derzeit drastisch. Experten sind in Sorge um die Weltwirtschaft.
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