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Bundes-Notbremse: Ausgangssperre, Einzelhandel, Friseure - Die neuen Corona-Regeln für München im Überblick

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Stadtansicht von München
Die Bundes-Notbremse ist in Kraft - das hat auch Auswirkungen auf die Corona-Regeln in München © Peter Kneffel/dpa/dpa-Bildfunk

Die Bundes-Notbremse ist in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf die Corona-Regeln in München und Bayern. Wir erklären, was seit Samstag (24. April) gilt.

München - Die Landeshauptstadt liegt weiter deutlich über dem Corona-Grenzwert von 100. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in München nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 146,8 (Stand 3.10 Uhr). Am Vortag betrug sie 148,2, am Donnerstag 146,2. Derweil ist die Bundes-Notbremse in Kraft getreten - das hat auch Auswirkungen auf Bayern und München.

Bundes-Notbremse gilt: Söder plädiert für „Vorsicht und Umsicht“ - Regelüberblick für Bayern und München

Das Infektionsschutzgesetz trat am Freitag in Kraft. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-Notbremse ab Samstag (24. April) automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte. Schon vor der Bundes-Notbremse galten im Freistaat oftmals strengere Corona-Regeln. Ministerpräsident Markus Söder stellte immer wieder klar, dass er einen Kurs der „Vorsicht und Umsicht“ bevorzugt. Welche Auswirkungen hat die Bundes-Notbremse nun für Bayern und München? Ein Regel-Überblick.

Bundes-Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten seit Samstag (24. April) für München und Bayern

Corona-Regeln: Einkaufen mit Termin und Test „kümmerliche Angelegenheit“

In der Praxis führt das aber wohl nicht zu großen Änderungen. Das sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Viele Landkreise seien aktuell schon bei Inzidenzen über 200, und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine „kümmerliche Angelegenheit“, auf die viele Händler freiwillig verzichteten.

Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien bleiben im Freistaat geschlossen - und das, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht. Hier hofft der Handelsverband aber auf eine Lockerung in der kommenden Woche.

Corona-Regeln in Bayern: Keine Änderung bei Schulen - Bayerns Kinder wechseln früher an den heimischen Schreibtisch

Bei Schulen ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes für Distanzunterricht wechseln die Schüler:innen in Bayern weiterhin schon früher an den heimischen Schreibtisch. Im Freistaat gibt es bereits ab einer Inzidenz von 100 statt 165 Distanzunterricht - Ausnahmen gibt es in erster Linie für die vierte und elfte Jahrgangsstufe sowie die Abschlussklassen.

Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt - in der Regel bedeutet das Wechselunterricht. Unter 50 wäre es in Grundschulen erlaubt, auf den Abstand zu verzichten, diese Bedingung ist in Bayern derzeit aber nirgends erfüllt. Weiterhin dürfen Schüler:innen nur noch mit negativem Test in die Schule.

Bayern weicht von Bundes-Notbremse ab und verschärft Corona-Regel

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Bundes-Notbremse gilt - Bayerns Sonderweg: Ausgangssperre bleibt im Freistaat strenger

Bei der Ausgangssperre geht Bayern einen Sonderweg - und ist strenger als der Bund. Von 22 bis 5 Uhr darf man Haus und Garten im Freistaat nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies dagegen bis Mitternacht zu. (kam/dpa) *Merkur.de/bayern und *tz.de/muenchen sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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