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Disko muss Strafe an abgewiesenen Gast zahlen

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Hannover - Der Betreiber einer Hamburger Diskothek muss einem abgewiesenen Gast mit Migrationshintergrund 1000 Euro Schadensersatz zahlen. Grund: Der Mann sei diskriminiert worden.

Weil in einer Diskothek in Hannover männliche Ausländer unerwünscht waren, muss der Betreiber einem abgewiesenen Gast mit türkischen Wurzeln 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber wegen Diskriminierung, da an dem strittigen Abend vor zwei Jahren zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund eingelassen wurden. Das Urteil vom Sommer sei nach Rücknahme der Berufung durch den Disco-Betreiber mangels Aussichten auf Erfolg nun rechtskräftig, teilte das Gericht am Montag mit.

Es verurteilte die Diskothek auch dazu, dem Kläger künftig Zutritt zu gewähren, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. Der Betreiber erklärte auf Nachfrage, dass er zur Einlass-Problematik nun mit den Gaststätten- und Diskothekenverbänden zusammenarbeite.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sagte: „Die Richter haben damit ganz eindeutig klar gemacht, dass Türsteher Menschen nicht wegen ihres Migrationshintergrundes abweisen dürfen.“ Das sei ein ganz wichtiges Signal: „Für junge Menschen, die leider noch immer Tag für Tag Ausgrenzungserfahrungen an Discotüren oder im Fitnessstudio erleben.“ Seit 2006 wurden bei der Antidiskriminierungsstelle 164 Fälle möglicher Diskriminierung beim Disco-Einlass bekannt.

dpa

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