Doppelmord von Herne: Schuldfähigkeit steht fest

Der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord von Herne hat die zwei Taten gestanden. Gutachter haben ihn als voll schuldfähig eingestuft.
Bochum - +++Update vom 31. Januar 2018: Das Landgericht Bochum hat das Urteil im grausamen Doppelmord verkündet. Die Strafe für den 20-jährigen Marcel H. aus Herne steht fest.
Der mutmaßliche Doppelmörder von Herne ist im Prozess am Bochumer Landgericht von Gutachtern als voll schuldfähig eingestuft worden. „Der Angeklagte war in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren“, sagte Psychologin Sabine Nowara am Donnerstag. Damit droht dem Angeklagten nun die ganze Härte des Gesetzes. Marcel H. hat über seinen Verteidiger gestanden, Anfang März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarjungen und anschließend einen früheren Schulfreund umgebracht zu haben.
Nowara bezeichnete den Angeklagten in ihrem Gutachten als einen „durchschnittlich begabten jungen Mann, ohne besondere Auffälligkeiten“. Sein IQ-Wert liege bei 100 und damit im absoluten Mittelbereich. Auch Psychiaterin Astrid Rudel konnte keine relevanten Störungen feststellen, vor allem keine, die in den Bereich des Wahnes fallen würden.
Er soll aber als Grundschüler schon gewalttätig gewesen sein.
Er stellte sich ein Leben als Flaschensammler vor
Bei den Untersuchungen der beiden Gutachterinnen hatte Marcel H. erzählt, dass er nach der Tötung des kleinen Jaden eigentlich einen Monat lang bei seinem früheren Schulfreund untertauchen wollte. Danach hatte er sich nach eigenen Angaben ein Leben in der Obdachlosigkeit vorgestellt. „Er wollte vom Pfandflaschensammeln leben“, so Rudel im Prozess. Erst als der 22-Jährige gedroht habe, die Polizei zu rufen, habe der Angeklagte entschieden, auch ihn umzubringen.
Ob am Ende des Prozesses eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht erfolgt, ist noch offen.
dpa