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20 Euro auf der Straße gefunden? Warum liegen lassen eine sinnvolle Option wäre

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Von: Christoph Gschoßmann

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Ein Geldschein liegt am Boden: Vorsicht, nicht einfach mitnehmen!
Ein Geldschein liegt am Boden: Vorsicht, nicht einfach mitnehmen! © graja via imago-images.de

Ein unerwarteter Geldsegen - wer kann da schon nein sagen? Doch das Gesetz hat klare Vorschriften, wenn es um Fundsachen geht.

München - Ein Cent liegt auf der Straße? Ihn aufzuheben bringt Glück, sagt man. Doch wie ist es bei 20 Euro? Das bringt natürlich erstmal ein breites Lächeln - doch man kann sich damit auch strafbar machen.

Es gibt in Deutschland ganz genaue Regeln und Gesetze, was an Fundsachen behalten werden darf und was nicht. Geht es um Beträge unter zehn Euro, ist die Sache klar: Das Geld darf einfach eingesteckt und behalten werden. Handelt es sich jedoch um größere Summen, wird es schon komplizierter.

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Geld auf der Straße gefunden: Was tun?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: Alle Beträge über zehn Euro müssen im örtlichen Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle gemeldet und abgegeben werden. Diese Faustregel gilt außerdem auch für Gegenstände ab einem Wert von 10 Euro. Konkret heißt es im BGB: „Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.“

Bei der Deutschen Bahn gelten andere Regeln als beim Fund auf der Straße

Das Geld darf also nicht einfach behalten werden. Doch im Nachhinein kann es trotzdem sein, dass man es bekommt: Wenn sich innerhalb von sechs Monaten kein Besitzer meldet, geht das Geld zurück an den Finder.

Und wie sieht es mit Finderlohn aus? Auch das ist genau geregelt. Bis 500 Euro stehen dem Finder fünf Prozent der Summe als Finderlohn zu. Bei mehr als 500 Euro oder einem Tier, das auch mehr als 500 Euro wert ist, sind es drei Prozent.

Wer etwas mitnimmt, aber dies nicht anzeigt, macht sich also strafbar. Übrigens: In der Deutschen Bahn gelten andere Regeln - hier reicht es, die Fundsache dem Zugpersonal zu übergeben, und es gibt bis 500 Euro 2,5 Prozent, darüber 1,5 Prozent Finderlohn.

Und wie sehen die Strafen aus? Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Also in Zukunft - die Scheine auf der Straße zum Fundbüro bringen - oder liegen lassen. (cg)

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