Johnson & Johnson-Geimpfte: Gericht kippt unvollständigen J&J-Impfstatus
Erfolgreiche Klage gegen den unvollständigen Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpften. Antragstellerin gilt nach einer Impfung mit J&J wieder als vollimmunisiert.
Berlin – Lange Zeit galten Johnson & Johnson-Geimpfte mit nur einer Impfung des Vektor-Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson als vollständig immunisiert. Dieser Umstand änderte sich im Januar, als der Geimpften-Status aufgehoben wurde und J&J-Geimpfte fortan eine Dritt-Impfung für den Booster-Status* benötigten.
Johnson & Johnson-Geimpfte: Berliner Gericht spricht Klägerin vollständigen Impfstatus zu
Nun hat eine Klägerin nach übereinstimmenden Medienberichten aufgrund eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts den vollständigen Impfschutzstatus zugesprochen bekommen. Das berichteten unter anderem der Tagesspiegel, N-TV, RND und rbb24.de.
Demnach hat das Berliner Gericht in einer Eilentscheidung der Johnsons & Johnson-Geimpften ihren vollständigen Impfstatus mit der Begründung zugesprochen, dass der Ausschluss von nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut rechtswidrig sei.
Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst worden, was auch weitreichende Auswirkungen auf den Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpften in Niedersachsen* hatte.
Berliner Gericht begründet Entscheidung über Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpfter – Urteil gilt formal nur für die Klägerin
Über den Status der Immunisierung dürfe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz nur die Bundesregierung selbst entscheiden, keine Bundesoberbehörde. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut habe die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten, heißt es in der Entscheidung des Berliner Gerichts weiter. „Deshalb bedürfe es hier keiner Entscheidung, ob die Vorgabe einer zusätzlichen Einzelimpfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes nach nur einer Impfung mit dem Impfstoff Covid-19 Vaccine Janssen sachlich verfehlt oder unzureichend begründet worden sei“, so die Richter.
Bund und Länder haben sich bereits darauf verständigt, dass die Entscheidungen über den Impfstatus nicht mehr an das Paul-Ehrlich-Institut delegiert werden sollen.

Im Wortlaut des Gerichts lautete der Urteilsspruch der 14. Kammer zum Eilantrag wie folgt: „Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Vorschrift, auf der der Ausschluss von nur einfach mit dem Covid-19-Vaccine Janssen geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut beruhe (...) als rechtswidrig erweisen werde. Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden.“
Johnson & Johnson-Geimpfte: Urteil des Berliner Gerichts gilt formal nur für die Klägerin – könnte aber weitreichende Konsequenzen für 5,4 Millionen Geimpfte haben
Das Urteil des Berliner Gerichts über die Grundimmunisierung der Johnson & Johnson-Geimpften* gilt formal nur für die Klägerin. Dennoch ließen Juristen bereits durchblicken, dass der Beschluss eine grundlegende Bedeutung und weitreichende Konsequenzen für die etwa 5,4 Millionen Menschen in Deutschland haben könnte, die mit dem Vektor-Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson geimpft worden sind.
Der Urteilsspruch des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt damit auch die Einschätzung der EMA. Demnach reiche eine Impfung mit Johnson & Johnson für den vollständigen Impfstatus aus, während sich das bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Biontech und Moderna anders verhalte.
Johnson & Johnson-Geimpfte gilt nur als vollständig geimpft – Booster-Status nicht gegeben
Mit dem Urteilsspruch gelte die Antragstellerin aufgrund der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft*. Der Booster-Status ist allerdings nicht gegeben. Darüber hinaus erklärten die Richter am Freitag, dass eine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt werden könne.

Die Antragstellerin des Verfahrens in Berlin hatte sich im Oktober 2021 einmalig den Johnson & Johnson-Impfstoff spritzen lassen. Weitere Corona-Schutzimpfungen habe sie nach Aussage des Berliner Gerichts nicht verabreichen lassen. Die Johnson und Johnson-Geimpfte reichte deshalb Klage ein, weil sie nach der vorherrschenden Bundesverordnung nicht mehr als vollständig geimpft galt, was dazu führte, dass sie von den Ausnahmen der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen worden war.
Impfstatus der Johnson & Johnson-Geimpften steht von Beginn an in der Kritik – Klagewelle möglich?
Politisch stand die Änderung über den Impfstatus der Johnson & Johnson-Geimpften von Anfang an in der Kritik. Nun wird sich zunächst zeigen müssen, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird. Des Weiteren könnte sich möglicherweise eine Klagewelle aufgrund des Urteils am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über Deutschland ziehen.
Bisher ist jedoch nichts über weitere Verfahren zum Status von Geimpften mit Johnson & Johnson bekannt. Allerdings hatte es vergangene Woche bereits ein Urteil zum Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpften in Schleswig-Holstein gegeben. Der Beschluss widersprach dem Urteil des Berliner Gerichts. Im nördlichsten Bundesland entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, dass Antragsteller, die den Johnson & Johnson-Impfstoff einmalig verabreicht bekommen hatten, keinen Anspruch auf den vollimmunisierten Impfstatus hätten. * kreiszeitung.de, 24hamburg.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.