Sport, Sonnenstudio, Krankenhäuser
Ab dem 11. Mai gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Lockerungen
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Baden-Württemberg hat ab dem 11. Mai eine Reihe von Corona-Maßnahmen gelockert. Unter anderem ist Sport im Freien wieder möglich.
Stuttgart - In Baden-Württemberg gelten ab dem 11. Mai eine Reihe von neuen Lockerungen der Maßnahmen, die zum Schutz vor dem Coronavirus eingeführt wurden. Sie sind Teil eines mehrstufigen Plans.
Wie BW24* berichtet, gelten die Corona-Lockerungen in Baden-Württemberg für Sport im Freien, Kosmetikstudios und Krankenhäuser. Auch Sonnenstudios, Nagelstudios und andere kosmetische Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Außerdem wird das Besuchsrecht in Pflegeheimen gelockert. Baden-Württemberg hatte zum Schutz vor dem Coronavirus strenge Maßnahmen eingeführt (BW24* berichtete).
*BW24 ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks