Transporteur will Luxusautos durch Österreich bringen: Zoll schnappt zu – Saftige Strafe droht
Hätte er sich mal besser informiert: Weil ein Transporteur ein Luxusauto nicht beim Zoll gemeldet hat, droht ihm eine Höchststrafe von 228.000 Euro.
Lustenau – Hat der serbische Transporteur das nicht gewusst? Für importierte Kraftfahrzeuge aus Drittländern wird in der EU eine Einfuhrumsatzsteuer fällig und unter Umständen auch eine Zollgebühr. Ende Juli wurde in der Nähe der Grenze von Liechtenstein ein serbischer Fahrer bei Lustenau in Österreich bei einer Routinekontrolle von der österreichischen Autobahnpolizei überprüft. Im Netz der Beamten landeten gleich zwei Nobel-Karossen – ein BMW und einen Lamborghini.
Nicht gemeldete Einfuhr: Luxusautos vom Zoll in Österreich beschlagnahmt
Der Mann erklärte, er habe die Autos für Bekannte von der Schweiz nach Serbien transportieren wollen. Das Problem dabei: er hatte die Luxusschlitten nicht bei der Zollstelle in Lustenau angemeldet. Nun könnte es für den Transporteur richtig teuer werden, wie das österreichische Finanzministerium am 26. August in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Demnach habe eine von der Polizei angeforderte mobile Einheit des Zolls das Vergehen aufgedeckt. Doppelt bitter für den serbischen Transporteur: Transportgut kann bei einem sogenannten „vorschriftswidrigen Verbringen“ vom Zoll beschlagnahmt werden. Das passierte auch in Österreich mit den beiden Luxuskarossen aus der Schweiz.

Bis zu 228.000 Euro Strafe möglich: Österreichs Finanzstrafbehörde verklagt den Transporteur aus Serbien
Das Ministerium erklärt, dass zumindest für den BMW keine Abgabeschuld bestand. Er konnte an den Transporteur also mittlerweile wieder übergeben werden. Doch damit war das Nachspiel für die Überführungsfahrt der beiden Luxuswagen noch nicht vorbei für den Serben. Der beschlagnahmte Lamborghini, ein Aventador aus der 834er-Serie, im Wert von 357.000 Euro, kostet den Fahrer Abgaben in Höhe von 114.000 Euro, aufgegliedert in 79.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer und 35.000 Euro Zollgebühren. Erst wenn die Forderung beglichen ist, kann auch der Lamborghini wieder abgeholt werden.
Doch damit nicht genug: Ein Strafverfahren wurde bei der Finanzstrafbehörde eingeleitet, bei dem dem Serben eine Höchststrafe von 228.000 Euro droht. (Emanuel Zylla)
Teuer wurde es auch für eine Familie aus Österreich. Sie staunte allerdings über eine Restaurantrechnung bei einem Urlaub in Italien.