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Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt

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Karlheinz Schreiber hebt nach dem Urteil den Daumen. © dpa

Augsburg - Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist am Mittwoch vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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Für Flugzeug- und Panzergeschäfte habe er rund 64,7 Millionen Mark (33 Millionen Euro) Provisionen erhalten und nicht versteuert, urteilte das Landgericht Augsburg. Die Lieferungen gingen zwischen 1988 und 1993 nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien. Über ein System von Scheinfirmen in Panama und Liechtenstein sowie über Schweizer Tarnkonten habe er umgerechnet rund 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung am Mittwoch.

Der 76 Jahre alte Schreiber, eine Schlüsselfigur in der CDU- Spendenaffäre der 1990er Jahre, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von neuneinhalb Jahren für Schreiber, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Schreibers Anwälte kündigten bereits Revision an. Reinhard Nemetz, Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, sagte: “Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil sehr zufrieden.“

Das Urteil stützt sich nach Angaben des Gerichts auf Urkunden, die nicht den geringsten Zweifel an Schreibers Steuerhinterziehung “in sechs besonders schweren Fällen“ ließen. Der 76-Jährige sei der wirtschaftlich Berechtigte für die beiden Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama gewesen. Das gehe eindeutig aus Unterlagen und Kontovollmachten hervor. “Zahlreiche Barabhebungen durch Schreiber sind urkundlich bewiesen“, sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell.

Schreibers Angaben, wonach ein kanadischer Geschäftsmann steuerlich Verantwortlicher für die Firmen und Konten war, ließ das Gericht nicht gelten. “Das ist eine Schutzbehauptung, die nicht stimmen kann“, sagte Weigell. Der Kanadier habe nachweislich mit mehreren Transaktionen Schreibers nichts zu tun gehabt - darunter falle auch die Millionenspende an die CDU. Der frühere CDU- Schatzmeister Walther Leisler Kiep hatte 1991 von Schreiber in der Schweiz eine Spende für die CDU von einer Million Mark in bar angenommen. Dadurch kam die folgenschwere CDU-Spendenaffäre ins Rollen.

Der Kammervorsitzende nannte Schreibers Verhalten raffgierig und maßlos. Wegen des perfektionierten Systems der Verschleierung mit Briefkastenfirmen und Tarnkonten unterscheide sich der Fall Schreiber massiv von anderen Fällen der Steuerhinterziehung. Soweit Schreiber sich überhaupt zu den Vorwürfen geäußert habe, seien seine Einlassungen “absurd“, “abwegig“ und oftmals “an Peinlichkeit nicht zu überbieten“ gewesen. Im Prozess habe Schreiber eine “beispiellose Uneinsichtigkeit“ an den Tag gelegt.

Die Vorwürfe der Bestechung und der Beihilfe zur Untreue wurden gegen Schreiber indes nicht aufrechterhalten. Hier war es unter anderem um Schmiergeldzahlungen von rund 3,8 Millionen Mark an den früheren Rüstungsstaatssekretär und damaligen CSU-Politiker Ludwig-Holger Pfahls gegangen. Die Bestechung von Pfahls, an der es keinen Zweifel gebe, sei bereits verjährt, sagte der Kammervorsitzende. Der Untreue-Vorwurf könne wegen der Bedingungen bei Schreibers Auslieferung durch Kanada nicht verfolgt werden.

Von den fünf Monaten Auslieferungshaft in Kanada rechnete das Gericht nur neun Tage auf seine Haftstrafe an. Er habe die lange Dauer der Auslieferungshaft durch missbräuchliche Eingaben an die kanadischen Behörden selbst verschuldet, hieß es in dem Urteil.

dpa

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