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Bluttat durch Sportschütze: „Da passiert eh nichts, die Lobby der Waffennarren ist zu stark“

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Sportschütze visiert sein Ziel an.
Tödliche Folgen eines Nachbarschaftsstreits: Ist die Verschärfung des Sportwaffenrechts notwendig? © Contrast / Imago (Montage)

Nach den tödlichen Schüssen in Langweid am Lech, bei denen ein 64-Jähriger drei Nachbarn erschossen und zwei weitere Menschen schwer verletzt hatte, ist erneut die Diskussion über eine Verschärfung des Waffenrechts entfacht. Die Meinungen in unserer Community gehen dabei weit auseinander.

München - Ob Amokläufe oder wie in diesem Fall ein eskalierender Nachbarschaftsstreit, die Folgen des Schusswaffenbesitzes sind dann jedes Mal verheerend, oft sind Tote und Schwerverletzte zu beklagen. Häufig sind dabei legal erworbene Sportwaffen im Einsatz - Beispiele sind Erfurt 2002, Winnenden 2009, Hanau 2020, Hamburg im März dieses Jahres - und nun (am 28. Juli) Langweid am Lech (Landkreis Augsburg).

Drei Tote, zwei Schwerverletzte - „eines der schärfsten Waffengesetze in Europa“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beeilte sich, die erneute Diskussion über eine Verschärfung des Sportwaffenrechts auszubremsen: „Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts steht momentan nicht zur Debatte“, erklärte er. Deutschland habe bereits eines der schärfsten Waffengesetze in Europa. „Die allermeisten Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet werden, werden ohnehin nicht mit legalen, sondern mit illegalen Waffen begangen“, betonte Herrmann. Das allerdings dürfte für Angehörige der Toten und für überlebende Opfer kaum kein Trost sein.

‚Deutschland habe bereits eines der schärfsten Waffengesetze in Europa‘ - was bedeutet das konkret, wie bekommt ein Sportschütze die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte)? Das Dienstleistungsportal Bayern nennt folgende Kriterien:

Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen

Um die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) zu beantragen, muss das entsprechende Alter sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein und ein regelmäßiges Schießen nachgewiesen werden, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorhanden sein, die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition belegt werden.

- Mindestalter: 18 Jahre (bei großkalibrigen Waffen 21 Jahre)
- regelmäßiger Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten
- keine Freiheitsstrafe in den letzten 10 Jahren von mehr als einem Jahr
- nicht mehr als einmal in den letzten 5 Jahren wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam
- keine Abhängigkeit von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
- keine psychischen Krankheiten, keine Hirnschäden
- über ausreichende Kenntnisse zu Waffen und Munition sowie mit deren Umgang verfügen
- Nachweis über die Möglichkeit, Waffen und Munition sicher aufbewahren zu können

Erforderliche Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Bescheinigung des Schießsportverbands
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)
- die umfangreichere „grüne“ Waffenbesitzkarte ist zusätzlich für Jäger erhältlich, hier findet eine „Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses“ generell alle 5 Jahre (vorher einmalig drei Jahre nach Ausstellung) statt

Langweid am Lech: Sportschütze wurde regelmäßig überprüft

Das „strenge Waffengesetz“ sieht ein fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nur für Sportschützen unter 25 Jahren vor - und dann auch nicht zwingend, sondern „gegebenenfalls“.
Nach Angaben des Landrats im Landkreis Augsburg, Martin Sailer (CSU), sei der Mann – ein Sportschütze – in den vergangenen Jahren ordnungsgemäß und regelmäßig überprüft worden, ohne Auffälligkeiten oder Beanstandungen.

Ein weiterer Debattenpunkt dreht sich um die Frage, weshalb Sportschützen Waffen sowie Munition selbst aufbewahren dürfen und nicht etwa die Lagerung in den Schützenvereinen Pflicht sei. Dies, so Befürworter, verhindere zumindest spontane Bluttaten.

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Muss ein strengeres Waffengesetz her? Dazu unsere Community-Kommentare des Tages

Die größte, spontane Gefahr geht natürlich von unkontrollierten und aggressiven Zeitgenossen aus. Nachdem es aber kaum möglich ist, im Einzelnen festzustellen, wer dieser Kategorie zuzuordnen ist, scheint derzeit ein allgemein strengeres Waffengesetz das einzige Steuerungsmodell zu sein. Natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei einem phantasievollen Zeitgenossen kaum ein Gegenstand nicht zur Waffe werden kann - das aber alles nicht derart schnell und wirksam eine derartig tödliche Wirkung zeitigt wie eine Feuerwaffe.

Community-Kommentar von „Parkscheibe“

Da passiert eh nichts, die Lobby der Waffennarren ist zu stark.

Community-Kommentar von „Viskose“

So sehr sich die Lobby der Entwaffnungsnarren auch anstrengt, es gibt keinen Grund dazu!

Community-Kommentar von „Alex Allinger“

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Community-Kommentar des Tages – bisher erschienen:

Folge 8: Böhmermann-Skandal: „Gute Satire darf nie den guten Ton und Geschmack verlassen“
Folge 7: Sprachgerechtigkeit: „Ich halte dieses ganze Gendern ja für überflüssig, fühle mich aber dadurch nicht unterdrückt“
Folge 6: AfD-Dilemma: „An deren Aufstieg ist keine Partei alleine schuld. Aber alle haben dazu beigetragen“
Folge 5: Schnellurteile zu Freibad-Vorfällen: „Wie soll man da seinen Anwalt engagieren können?“
Folge 4: Mineralwasser: „Ich sehe keinen Grund, dafür die Umwelt zu belasten und auch noch Geld rauszuschmeißen“
Folge 3: Abtreibung: „An alle, die mal wieder in Schnappatmung verfallen und Unwahrheiten verbreiten“
Folge 2: Sterbehilfe: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch wer leidet, verliert sie dadurch nicht“
Folge 1: Verbot für Junkfood-Werbung: „Die FDP sollte mal den Ball flach halten“

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