Kind im Netz für Missbrauch angeboten - Urteilsverkündung verschiebt sich

Ein Kind wird über Jahre von seiner Mutter und deren Freund missbraucht und Männern gegen Geld zur Vergewaltigung überlassen. Im Gerichtsprozess hat nun ein Psychologe Erschreckendes ausgesagt.
Update vom 7. August 2018
Das Landgericht Freiburg hat sein Urteil im Staufener Missbrauchsfall gefällt und die Mutter des Kindes schuldig gesprochen. Auch ihr Lebensgefährte muss in Haft.
Ein Großaufgebot der Polizei überwältigte zudem einen Mann in Oldenburg wegen des Verdachts des körperlichen Missbrauchs seines vierjährigen Sohnes, wie nordbuzz.de* berichtet.
Update vom 12. Juli 2018
Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen will das Landgericht Freiburg nun am 7. August das Urteil verkünden. Der ursprüngliche Zeitplan könne nicht eingehalten werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Für Anfang August seien nun zwei weitere Verhandlungstage terminiert. Gründe wurden nicht genannt. Zuletzt hatte das Gericht den 20. Juli als Tag der Urteilsverkündung festgesetzt. Anfangs hatte das Gericht noch gehofft, bis zum 16. Juli den Prozess beenden zu können. Die Beweisaufnahme habe jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht, sagte ein Gerichtssprecher.
In Oldenburg wurde ein Mann aus Cloppenburg als "geheilt" aus der Psychiatrie entlassen und missbrauchte anschließend Kinder, wie nordbuzz.de* berichtet.
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Das war die ursprüngliche Meldung
Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus der Nähe von Freiburg hat der psychiatrische Gutachter dem Hauptangeklagten ein sehr hohes Rückfallrisiko attestiert. Der wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafte 39-Jährige sei geprägt von einem starken sexuellen Bedürfnis nach Kindern und einem aggressiven Sexualinteresse, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Montag am Landgericht Freiburg.
Zudem neige der Mann zum Rechtsbruch, erläuterte der Gutachter. Er habe sich von bisherigen Haftstrafen nicht beeindrucken lassen, Therapien seien wirkungslos geblieben. Er sei voll schuldfähig und „in der höchsten Kategorie der Rückfallwahrscheinlichkeit“ einzuordnen. Dies spreche für Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Missbrauchsopfer anstreben.
Gutachter attestiert Angeklagten volle Schuldfähigkeit
Auch der zweiten Hauptangeklagten (48) - Lebensgefährtin des 39-Jährigen und Mutter des missbrauchten Kindes - attestierte der Gutachter volle Schuldfähigkeit. Es liege bei keinem der beiden eine psychische Erkrankung vor. Für eine verminderte Schuldfähigkeit oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gebe es keine Grundlage. Beide hätten kriminell gehandelt, ohne dass es aus psychiatrischer Sicht Argumente für eine grundlegende Entlastung gebe.
Die zwei Angeklagten haben zugegeben, den in Staufen lebenden und inzwischen zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein dreijähriges Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.
Psychologisches Gutachten: Hauptangeklagte habe wenig Mitgefühl
Von der Frau gehe keine Wiederholungsgefahr von Sexualstraftaten aus, sagte Pleines. Sie habe zwar eine geringe Emotionalität und wenig Mitgefühl. Sie sei für Kinder jedoch keine Gefahr. Ihren eigenen Sohn habe sie missbraucht, um die Beziehung zu ihrem Lebensgefährten zu halten. „Die Bereitschaft, ihren Sohn zu opfern, liegt in ihrem wenig entwickelten Gewissens- und Normengerüst begründet.“ Sie habe ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt. Hörig, wie sie selbst sagte, sei sie dem Mann nicht gewesen.
Die Frau habe mehrere gescheiterte Ehen hinter sich und lebe seit 1994 ausschließlich von staatlichen Sozialleistungen. Der Vater ihres Kindes sei drogenabhängig gewesen und kurz nach der Geburt des Jungen im Juli 2008 an einer Überdosis gestorben. Die Frau, wie auch der mit ihr angeklagte Lebensgefährte, stammten aus einem „sozial schwierigen Milieu“. Die Eltern der Frau seien gestorben, als sie drei Jahre alt war. Eine Haftstrafe sei für sie das richtige Instrument.
Urteil für den 20. Juli erwartet
„Die Taten sind besonders schwer, weil die Mutter ihrem Kind keinen Schutz und keine Sicherheit gewährte. Die natürliche schützende Instanz blieb dem Kind versagt“, sagte der Sachverständige. Deshalb sei der Vertrauensverlust für das Kind besonders groß.
Unter chronischem Missbrauch, wie im konkreten Fall, litten Kinder oft ein Leben lang. Sie prägten die Persönlichkeits- und Sexualentwicklung und beeinflussten das weitere Leben nachhaltig. Körperliche und seelische Gesundheit gerieten dauerhaft in Gefahr, sagte Pleines. Dies seien häufige und schwerwiegende Folgeschäden. Kinder, die Opfer sexueller Übergriffe werden, würden später statistisch gesehen überdurchschnittlich oft selbst zu Tätern.
Dies sei jedoch allgemein gesprochen und beziehe sich nicht allein auf den konkreten Fall. Hier sei es für Vorhersagen zu früh. Wichtig sei, dass der Junge dauerhaft Hilfe und Unterstützung bekomme.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil will das Gericht am 20. Juli (13.30 Uhr) sprechen.
Bei einem Vorfall in Neustadt am Rübenberge bei Hannover hat ein Polizist ein Mädchen sexuell missbraucht, wie nordbuzz.de* berichtet. Ein schrecklicher Missbrauchsfall ereignete sich auch in Niedersachsen, als eine Hundezüchterin ihre Tochter in Burgwedel bei Hannover in einen Käfig sperrte und quälte. Darüber berichtet nordbuzz.de*.
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Update vom 30. Januar 2019: Ein schockierender Fall von Kindesmissbrauch kam erst nach Jahren ans Licht - 23 Kinder auf Campingplatz in Lügde (NRW) missbraucht
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