Penny-Besuch endet mit Ärger-Zettel: „Keine frohen Weihnachten“

Nach einem Penny-Besuch sorgt ein Zettel bei einem Kunden für Ärger. Dem macht er nun öffentlich Luft.
Düsseldorf - Weihnachten, das Fest der Liebe, steht kurz bevor. Sehr viele Menschen nutzten die letzten Tage vor den Feiertagen für einen Einkauf. Einerseits, um die letzten Geschenke zu besorgen, andererseits, um sich mit allerlei Köstlichkeiten von Braten über Wein, bis hin zu einem Last-Minute-Christbaum zu versorgen.
Penny-Besuch endet mit Ärger-Zettel: Kunde macht seiner Wut Luft
Doch ein Supermarkt-Besuch sorgte nun offenbar kurz vor Weihnachten für Ärger bei einem Kunden. Nach der Shopping-Tour, die nach eigenen Angaben bei der Kette Penny stattgefunden hat, hatte der Kunde neben den Einkäufen offenbar auch ein unwillkommenes Geschenk mitbekommen: Ein Zettel, der für gehörig Ärger sorgt.
Dabei handelt es sich um eine Strafe für falsches Parken, über die sich der Kunde via Facebook bei Penny beschwert.
Dem Zettel nach fand der Einkauf am späten Nachmittag des 22. Dezember statt - mit Folgen, denn: Er enthält die Zahlungsaufforderung wegen eine „Vertragsstrafe“. 24,90 Euro soll der Kunde demnach bezahlen, weil er keine Parkscheibe/Parkvignette in seinem Auto liegen hatte. Der passende Überweisungsbeleg wird immerhin gleich mitgeliefert.
Penny-Kunde wird deutlich: „Wünsche euch keine frohen Weihnachten“
„Euch wünsche ich mal keine frohen Weihnachten, sondern ausschließlich nichts Gutes“, schreibt der verärgerte Kunde zu einem Foto vom Ärger-Zettel und einem Screenshot von der getätigten Überweisung. „ PENNY, rechnet sich das überhaupt, wenn dadurch Kundschaft verloren geht?“ Er droht sogar Konsequenzen an, will künftig nur noch bei der Konkurrenz einkaufen.
Doch sind solche „Strafzettel“ überhaupt rechtens?
Laut Verbraucherzentrale dürfen private Unternehmen, wie in diesem Fall, durchaus Parkplätze überwachen und Kunden gegebenenfalls zur Kasse bitten. Allerdings müssen die Regeln durch Schilder deutlich sichtbar sein. Zudem sind demnach nicht alle Kosten zulässig. Was im Einzelfall angemessen ist, muss dann allerdings vor Gericht geklärt werden.
Doch auch Kassenzettel können für gehörig Ärger sorgen. Das zeigt ein Zettel-Aufreger bei Lidl.