Autofahrer fährt über 200 Kilometer auf falsche Ostsee-Insel – wegen Buchstabenfehler
Ein Buchstaben-Fehler brachte einen Fahrer nach Putgarten, anstatt nach Puttgarden. Bei einer Polizeikontrolle fällt dann auch noch auf, dass der Mann gesucht wird.
Bergen auf Rügen – Das Navigationssystem kann als eine wahre Revolution des Autofahrens gesehen werden. Statt Karten hin und her zu drehen, reichen nur wenige Klicks des Autofahrers aus, und schon kann die Reise beginnen – vorausgesetzt, man schreibt den Zielort auch richtig. Manchmal kann es auch vorkommen, dass Google Maps falsche Straßennamen einbaut. Ein Autofahrer, der auf dem Weg nach Norwegen über Dänemark war, wurde von seinem Navigationsgerät 200 Kilometer zu weit nach Osten gelenkt. Als die Polizei den 35-jährigen Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit anhält, stellt sich herraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl gesucht wird.
Navigation führt Autofahrer über 200 Kilometer zur falschen Ostsee-Insel
Puttgarden auf der Ostsee-Insel Fehmarn in Schleswig-Holstein ist ein kleines Dorf, das jedoch für seinen Fähren-Hafen bekannt ist. Auf eine Fähre nach Dänemark wollte auch der 35-jährige Fahrer eines Transporters mit rumänischen Kennzeichen samt Anhänger. Doch statt nach Puttgarden zu fahren, lotste ihn das Navigationsgerät nach Putgarten, eine Gemeinde auf der Insel Rügen in Mecklenburg-Vorpommern.

Am Freitagmorgen (10. November) endetet jedoch seine Fahrt, wie die Bundespolizeiinspektion Stralsund in einer Pressemitteilung bekannt gab. Beamte der Bundespolizei hielten den Mann bei Bergen an. Als die Beamten den Fahrer überprüften, stellten sie fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Laut dem Bericht wurde der Mann vom Amtsgericht Günzburg im April 2023 zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt.
Per Haftbefehl: Mann wird gesucht – Weitere Straftaten festgestellt
Vor Ort konnte der Fahrer den Betrag bezahlen und somit der Haft entgehen. Doch den Beamten fielen noch weitere Unregelmäßigkeiten auf. Mit dem von dem Fahrer vorgelegten Führerschein durfte der Mann zwar den Transporter fahren, allerdings nicht mit Anhänger. Dadurch lag ein erneuter Straftatverdacht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Zusätzlich gab es Unstimmigkeiten mit dem Kennzeichen des Anhängers. Es handelte sich um ein falsches Nummernschild.
Nun muss sich der Autofahrer zusätzlich wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch sowie des Fahrens ohne Zulassung und Versicherungsschutz verantworten. Schließlich wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Auch die Fahrt eines minderjährigen Fahrers ohne Fahrerlaubnis wurde abgebrochen, nachdem die Polizei auf ihn aufmerksam wurde. Er hatte zwei rote Ampeln überfahren. (vk)