Sterbehilfe: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch wer leidet, verliert sie dadurch nicht“
Sterbehilfe ist nicht mehr verboten, bleibt aber gesetzlich ungeregelt - denn der Bundestag stellte sich gegen überfällige Reformen. Die eher weltanschaulichen Aspekte zeigen wir anhand eines Dialogs zweier User aus unserem Kommentarbereich auf.
Frankfurt - Der erste Schritt war 2020 getan, als das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch kippte, welcher ein Verbot zur sogenannten geschäftsmäßigen Suizidhilfe beinhaltete. Laut den Richtern gehöre zu einem selbstbestimmten Leben auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Doch bringt der erste Schritt herzlich wenig, wenn der zweite nicht folgt - nämlich eine gesetzliche Regelung, die Betroffenen Sicherheit bietet.
Sterbehilfe: Bundestag lässt Chance zur Reform liegen
Der Bundestag hatte dieses Jahr dazu die Gelegenheit und stimmte über zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe ab. Dabei ist keine Mehrheit für einen der beiden Vorschläge zustande gekommen, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod regeln sollen. Deshalb ist die Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland weiterhin nicht im Gesetz verankert. Betroffene müssen also wie bisher auf eine Regelung warten oder auf andere Staaten ausweichen.
Lesetipp: Wie sehr aber eine gesetzliche Regelung überfällig ist, schildert exemplarisch der Leidensweg dieser Geschwister: Eine grausame Krankheit und der Wunsch, das Ende selbst zu bestimmen - Die Geschichte einer Sterbehilfe
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Auch wenn die meisten Bürgerinnen und Bürger sich für eine gesetzliche, liberale Regelung aussprechen, gibt es doch ethische, religiöse oder moralische, also weltanschauliche Unterschiede in der Bewertung des Themas.

Der Artikel Bundestag stellt sich gegen Sterbehilfe-Reform: Eine vertane Chance regte zwei User zu einer sehr kontroversen, aber interessanten Diskussion an, die wir hier nochmal hervorheben möchten, um die Debatte zu dem komplexen Thema zu intensivieren. Schreiben Sie uns also gerne Ihre Meinung im Kommentarbereich.
Für mich gibt es keine Aussicht auf Genesung. Wobei der Leidensdruck aktuell aber sehr gering ist. Das war nicht immer so und es gibt Leute in diesem Land, die dann meinen, so einer wie ich wird doch nicht (mehr) gebraucht - also weg damit. Freilich gehört der Tod zum Leben, aber der ereilt uns alle sowieso eines Tages, es gibt keinen sinnvollen Grund, da nachzuhelfen. Ich würde sagen, es gehört auch zum Leben, dass wir nicht alles selbst kontrollieren können, eben auch nicht das Sterben. Im Übrigen ist die Würde des Menschen unantastbar. Auch wer leidet, krank ist und Schmerzen hat, verliert sie dadurch nicht.
Wenn ein Mensch nur noch mit Morphinen seine Schmerzen ertragen, sich kaum noch bewegen kann und in einem Pflegeheim stundenlang in seinen eigenen Ausscheidungen liegen muss, dann ist das hochgradig unwürdig und ein für die Meisten nachvollziehbarer Grund, sein Leben vorzeitig zu beenden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und dass Ihr Leidensdruck weiterhin sehr gering bleibt.
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