„Der Problemnachbar belastet uns bereits sehr“: Rundumschlag per Treppenhaus-Appell sorgt für Kopfschütteln
Ein Mieter fühlte sich von seinen Nachbarn gestört und begann einen Zettelkrieg am Briefkasten. Die Hausbewohner zeigten wenig Verständnis für den Rundumschlag.
Berlin – Reibereien unter Nachbarn lassen sich in einem Mehrparteienhaus kaum vermeiden. Am einfachsten ist es, Probleme direkt anzusprechen und so aus dem Weg zu räumen. Ein Berliner Mieter entschied sich stattdessen für einen anonymen Zettelkrieg am Briefkasten.
Anonyme Beschwerde am Briefkasten: „Aktuelle Lautstärke ist sehr störend“
Ein Berliner Mieter hatte nun genug von seinen lärmenden Nachbarn und hängte ihnen einen anonymen Zettel an den Briefkasten. „Wir wollen Sie freundlich darum bitten, Ihre Musik, TV, Radio, usw. wesentlich leiser zu stellen. Aktuell ist die Lautstärke so laut, dass sie in den anderen Wohnungen stark hörbar ist“, schrieb der lärmempfindliche Hausbewohner. Auf Instagram veröffentlichte ein Nutzer Beweisfotos des wüsten Zettelkriegs.
„Da dies, wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben, ein sehr hellhöriger Altbau ist, bei dem man selbst die Gespräche seiner Nachbarn hört, ist die aktuelle Lautstärke Ihrer Musik, TV, Radio usw. sehr störend“, erklärte der Mieter seine Misere. „Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme“, endete das anonyme Schreiben.
„Problemnachbar aus dem Erdgeschoss“ – Rundumschlag per Briefkastenschreiben
Doch anstatt es bei dem freundlichen Hinweis zu belassen, holte der Berliner zum Rundumschlag gegen die restlichen Hausbewohner aus: „Da uns aktuell der weniger rücksichtsvolle Problemnachbar aus dem Erdgeschoss mit den Akkordeon-Übungen seiner Tochter bereits sehr belastet, hoffen wir, dass nicht noch mehr Störungen dazu kommen.“
Die vermeintlichen Übeltäter reagierten prompt und schrieben unter den Hinweis ihres Mitmieters: „Lieber anonymer Nachbar, gerne hätten wir Ihnen persönlich geantwortet, aber leider vergaßen sie ihren Namen anzugeben. Daher auf diesem Weg unser Dank für ihren Hinweis, wir werden uns bemühen, unsere Lautstärke zu reduzieren.“
Der „Problemnachbar“: ein 14-jähriges Mädchen
„Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass wir eine aktive musikliebende vierköpfige Familie sind. Eine gewisse Unruhe wird sich also nicht komplett vermeiden lassen“, fügten die Mieter hinzu und nahmen damit gleichzeitig den „Problemnachbar aus dem Erdgeschoss“ in Schutz.
Eben dieser „Problemnachbar“ schaltete sich daraufhin ebenfalls in den Zettelkrieg am Briefkasten mit ein und entpuppte sich als junges Mädchen: „Lieber anonymer Nachbar, auch wir sind – wie die Familie (…) eine musikliebende Familie“, heißt es in der Antwort. „Offensichtlich ist es nicht gelungen, die Nachbarschaft gegen eine 14-jährige Akkordeon-Schülerin (Bundeswettbewerb Jugend musiziert, dritter Platz) aufzubringen.“ Die „Problemnachbar zeigten sich jedoch kompromissbereit: „Gerne können wir Übezeiten absprechen. Kommen Sie auf mich zu“, boten die Verfasser dem ursprünglichen Zettelschreiber an.
„Hätten wir das gewusst“ – Instagram-Nutzer reagieren gespalten
Auf Instagram reagierten die Nutzer mit wenig Verständnis für den Beschwerdesteller: „Wenn jemand ein Instrument spielt, dann wird sich so eine Lautstärke nicht vermeiden lassen“, kommentierte jemand. „Hätten wir gewusst, dass das Mädel den 3.!!! Platz belegt hat, dann hätten wir uns nicht beschwert! Sagt das doch gleich“, scherzte ein anderer User. Typisch „deutsche passive Aggressivität“, fasst ein Nutzer den Zettel-Konflikt zusammen.
„Mindestens zwei Stunden“ – Recht auf Musizieren in Mietwohnung
Musizieren in der Mietwohnung mag für die anderen Hausbewohner zwar störend sein, ist – unter einigen Einschränkungen – aber gesetzlich erlaubt. „Der Mieter hat einen Anspruch darauf, mindestens 2 Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen. Er hat lediglich die Mittags- und Nachtruhe einzuhalten“, informiert der Berliner Mietverein und beruft sich damit auf ein Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht.
Weiter heißt es: „Grundsätzlich gilt für das ‚häusliche Musizieren‘ das Gleiche wie für alle anderen Geräusch- und Lärmquellen im Haus, wie z. B. für Fernseher, Radio, Platten- oder CD-Spieler. Denkbar sind Beschränkungen der Lautstärke sowie Einschränkungen zeitlicher Art. Ein totales Verbot zu musizieren ist unzulässig.“ Streit unter Nachbarn kann die abenteuerlichsten Ursachen haben: Ein Münchner verklagte seinen Nachbar wegen „Döner-Geruchs“. Den Inhaber kostete der Streit fast seine gesamte Existenz. (mlh)