Abschlag im Dezember – wer die Gas-Soforthilfe erst 2023 bekommt
Die Gas-Abschlagszahlung wird im Dezember 2022 vom Staat übernommen. Unter Umständen ist es jedoch möglich, dass sie das Geld erst 2023 erhalten.
Hamburg – „Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.“ Mit dieser guten Nachricht begeisterte die aktuelle Bundesregierung viele Verbraucher in Deutschland. Im neuen Jahr soll dann die Gaspreisbremse für Entlastungen sorgen. Einige Verbraucher erhalten die Gas-Abschlagszahlung jedoch auch erst 2023, berichtet 24hamburg.de.
Name: | Gaspreisbremse (erste Stufe) |
Art: | Einmalzahlung, Soforthilfe |
Wann: | Dezember 2022 |
Für: | Gaskunden und Wärmekunden als Endverbraucher |
Gas-Soforthilfe: Einige Verbraucher erhalten die Gas-Abschlagszahlung vom Dezember erst 2023
Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten. Ein Großteil der Verbraucher in Deutschland soll durch die wegfallende Gas-Abschlagszahlung im Dezember 2022 eine deutliche Entlastung spüren. Einige erhalten das Geld jedoch unter Umständen erst im Jahr 2023. Das ist dann der Fall, wenn Sie ihre Energie über ihren Vermieter beziehen. Dann kommt es darauf an, wann Sie die jährliche Heizkostenabrechnung erhalten. Eine Information über die geschätzte Höhe sollten Sie trotzdem schon 2022 erhalten.

Für die jährliche Heizkostenabrechnung hat Ihr Vermieter ein Jahr Zeit. Unter Umständen gibt es die Dezember-Soforthilfe also erst Ende 2023. Alle anderen sollten den Wegfall der Gas-Abschlagszahlung schon im Dezember 2022 spüren. Je nach bisheriger Bezahlungsart müssen Sie zum Erhalt der Dezember-Soforthilfe nicht einmal etwas tun. Bei einem Lastschriftverfahren wird die Abschlagszahlung vom Energieanbieter ausgesetzt. Zahlen Sie Ihr Gas per Dauerauftrag, muss dieser eigenhändig geändert werden.
Dezember-Soforthilfe soll Verbraucher entlasten – Gaspreisbremse folgt 2023
„Wie viel Geld spare ich durch die Dezember-Soforthilfe eigentlich?“ Das fragen sich viele Verbraucher in Deutschland. Das richtet sich nach dem durchschnittlichen Gasverbrauch im Jahr 2022. Berechnet wurde dieser schon im September 2022. Erstattet wird dann genau 1/12 des Jahresverbrauchs zum Gaspreis vom 1. Dezember. Ein Rechenbeispiel: Liegt Ihr prognostizierter Jahresverbrauch bei 12.000 Kilowattstunden (kWh) Gas, erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe für 1000 kWh Gas. Bei einem Verbrauchspreis von 20 Cent pro kWh und einem Grundpreis von 15 Euro, liegt der Entlastungsbetrag bei 215 Euro.
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Wie die Bundesregierung ankündigte, soll die Dezember-Soforthilfe „den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse überbrücken.“ Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei im Jahr 2023 ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert – für 80 Prozent ihres Verbrauchs. Wer 12.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr verbraucht, zahlt für 9600 kWh davon also nur 12 Cent. Wärmekunden zahlen für 80 Prozent ihres Verbrauchs sogar nur 9,5 Cent pro kWh. Im Januar 2023 soll auch die Strompreisbremse greifen – diese stand bis zuletzt auf der Kippe.