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Bürgergeld steigt deutlich: So viel Geld bekommen Betroffene und ihre Familien

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Die Ampel-Koalition erhöht ab 1. Januar 2024 das Bürgergeld. Für Betroffene bedeutet das ein kräftiges Plus. Alle Infos gibt es hier.

Berlin – Gute Nachrichten für Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld: Der Regelsatz soll ab 1. Januar 2024 steigen – und zwar noch deutlicher, als bisher angenommen. Für Alleinstehende soll es 563 Euro geben, das entspricht einer Erhöhung von 12 Prozent. Damit steigt der Regelsatz um mehr als die Inflation. Im Juli lag die Inflationsrate in Deutschland bei 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, im Juni bei 6,4 Prozent.

„Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bei der Verkündung am Dienstag.

Tabelle: So viel erhalten Bürgergeld-Beziehende ab 2024

Die Erhöhung wirkt sich natürlich auf alle Gruppen aus. So sieht die Anpassung ab 2024 insgesamt aus:

Regelsatz aktuellRegelsatz neu
Alleinstehende502 Euro563 Euro
Jugendliche von 15 - 18 Jahre420 Euro471 Euro
Kinder von 7 - 14 Jahre348 Euro390 Euro
Kinder bis 6 Jahre318 Euro357 Euro

Damit erhält zum Beispiel eine Alleinerziehende zweier Kinder unter 14 mit Anspruch auf den vollen Regelsatz ab 2024 anstatt bisher 1198 Euro jetzt 1343 Euro im Monat.

Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen. Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

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Sozialverbände begrüßen Entscheidung - Armut bleibt aber eine Gefahr

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sagte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass die Erhöhung ein „gutes Zeichen“ sei. „Denn diese Anpassung hilft auch denjenigen, die Grundsicherung im Alter erhalten oder nicht mehr arbeiten können und da, wo die Erwerbsminderungsrente nicht reicht“, so die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

„Uns ist aber auch wichtig, dass die Bundesregierung die Menschen mit einem Einkommen knapp über Grundsicherungsniveau nicht vergisst. Rentnerinnen und Rentner haben bislang keinerlei Inflationsausgleich bekommen. Auch die vielen im Niedriglohnsektor sind trotz Vollzeitbeschäftigung oft in der Existenz bedroht. Wir sagen: Dafür braucht Deutschland einen wirklich armutsfesten Mindestlohn.“ Der SoVD hatte in der Vergangenheit für mindestens 650 Euro Bürgergeld plädiert.

Bürgergeld
„Bürgergeld“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu lesen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

Der Paritätische Gesamtverband hat das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.

Mit Material von dpa

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