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Daimler wegen Bluttests im Visier der Datenschützer

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Datenschützer prüfen die Zulässigkeit von bluttest bei Bewerbern von Daimler. © dpa

Stuttgart - Sind die Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern beim Autobauer Daimler in Ordnung? Dieser Frage gehen die Datenschützer in Baden-Württemberg nach.

Der Norddeutsche Rundfunk berichtete am Mittwoch, Jobsuchende müssten sich schon während des Bewerbungsverfahrens bei Daimler Blut abnehmen lassen - ohne die Zusage für eine Stelle schon in der Tasche zu haben. Daimler wies den Vorwurf zurück, bei der Auswahl neuer Mitarbeiter fragwürdige Methoden anzuwenden. Zuvor hatten die Datenschützer den DAX-Konzern erneut gerügt, weil er unzulässigerweise Krankendaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert hat.

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Bei der neuen Untersuchung geht es nun um Blut- und Gesundheitstests von Jobsuchenden. “Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert sich zu äußern“, sagte ein Sprecher der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Stuttgart. Die Fälle sollten einzeln geprüft werden. Eine Daimler-Sprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens - zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern (Bewerbungsveranstaltungen) - würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde geprüft, ob der Bewerber für den Job geeignet sei.

„Üblichen Einstellungsuntersuchungen“

“Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen“, sagte die Sprecherin. Diese würden bei dem Autobauer bereits seit mehr als 30 Jahren gemacht und seien auch mit dem Betriebsrat abgestimmt. Blut werde den Bewerbern allerdings nur abgenommen, wenn diese vorher zustimmen. “Wenn jemand nicht einwilligt, ist das kein Grund, ihn nicht einzustellen.“ Die Einstellungsuntersuchungen werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. “Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben.“

Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht-und Arbeitszeiten geachtet werden. Bewerber können einen Gesundheitstest nach Expertenansicht aber kaum ablehnen. “Ich kann das verweigern, aber dann werde ich im Zweifel die Stelle nicht bekommen“, sagte die Arbeitsrechtlerin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Martina Perreng, am Mittwoch der dpa in Berlin. Der Arbeitgeber sitze am längeren Hebel. Allgemeine Gesundheitstests seien grundsätzlich unzulässig. Nur wenn es für die künftige Tätigkeit erforderlich sei, müsse sich ein Bewerber auf Herz und Nieren prüfen lassen.

Beamte müssen sich untersuchen lassen

Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn sagte, solche Untersuchungen seien beispielsweise im Gesundheitswesen, im Forschungsbereich oder bei der Einstellung von Beamten denkbar. Keinen Einwand gegen die Untersuchungen gebe es sicherlich auch dann, wenn sie dem Schutz des Arbeitnehmers dienten. Es müsse aber eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat geben. Unterdessen forderten die Datenschützer den Autobauer auf, in mehreren Werken gesammelte Gesundheitsdaten zu löschen und aus den Personalakten zu entfernen.

Betroffen sind Beschäftigte des Werkes Bremen und einiger anderer Standorte, berichtete die Behörde. Die Verstöße seien “erheblich“. Ein Bußgeld wurde den Angaben zufolge nur deshalb nicht verhängt, weil die dafür benötigten Beweise nicht mehr vorlagen. Zum Teil seien die Listen schon vor der Untersuchung gelöscht worden. In einzelnen Werken läuft die Prüfung noch. Dem Bericht der Datenschützer zufolge wurden teilweise über mehrere Jahre hinweg Listen mit den Fehlzeiten und den Krankheiten der Mitarbeiter geführt. Die Daten stammten aus Gesprächen mit den Mitarbeitern. Die Einträge seien teilweise ohne Rechtsgrundlage und Einwilligung der Betroffenen gemacht worden.

Krankheiten als Druckmittel

Führungskräfte hatten auch Einblick in die Krankengeschichte von Mitarbeitern, die ihnen gar nicht unterstellt waren und benutzten diese auch bei Besprechungen. Im April war bekanntgeworden, dass der Autobauer in seinem Bremer Werk zwischen 2001 und April 2008 Krankendaten von Mitarbeitern gespeichert hatte. Daraufhin hatte die Behörde Untersuchungen eingeleitet. “Wir bedauern, dass es in unserem Werk in Bremen zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist“, sagte eine Daimler- Sprecherin.

Viele der im Bericht geforderten Anpassungen habe Daimler bereits unabhängig von dem Bericht der Datenschützer umgesetzt. Bereits im Januar hatten die Datenschützer Daimler gerügt. Um etwa Fehlzeiten wegen Krankheit zu verringern, seien im Stammwerk in Stuttgart-Untertürkheim ärztliche Diagnosen und Krankheitsursachen von Mitarbeitern abgefragt worden.

dpa

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