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Qualifizierte Einwanderung gegen den Fachkräftemangel: Was die Ampel plant

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Mit Arbeitskräften aus dem Ausland möchte die Ampel dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Was geplant ist und wie die neuen Regeln funktionieren sollen.

Berlin – 877.000 Arbeitsstellen waren laut Bundesagentur für Arbeit im Juni 2022 offen. Seit der Wiedervereinigung gab es in diesem Monat noch nie so viele offene Arbeitsplätze. Den größten Anteil an diesen Stellen, nämlich 78 Prozent, haben Arbeitsplätze für qualifizierte Fachkräfte. Also Personen mit beruflicher Ausbildung oder mit einem Weiterbildungs- oder akademischen Abschluss. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fehlen bis 2035 sieben Millionen Fachkräfte.

Fachkräftemangel: Zuwanderung soll Abhilfe schaffen

Das zeigt deutlich: Der Fachkräftemangel hat mittlerweile ein enormes Ausmaß angenommen. Und mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Boomer-Jahrgänge wird er sich wohl noch weiter verschärfen – und damit werden auch immer mehr Personen fehlen, die in die Renten- und Sozialkassen einzahlen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warnte nicht nur vor einem Wohlstandsverlust, sondern auch vor Lücken in der Rentenkasse – wenn denn nicht mehr Menschen nach Deutschland kommen.

Daher möchte die Ampel-Regierung diesem Problem jetzt mit qualifizierter Zuwanderung entgegenwirken. Doch wie soll das funktionieren? Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch entsprechende Eckpunkte.

Fachkräfte
Die Ampel-Regierung um Hubertus Heil, Nancy Faeser, Robert Habeck und Bettina Stark-Watzinger möchte mit Fachkräfte-Einwanderung den Arbeitskräftemangel lösen. © Michael Kappeler/dpa

Was möchte die Ampel für Einwanderer ändern?

Anders als heute sollen dann verstärkt Nicht-EU-Bürger ohne anerkannten Abschluss ins Land kommen dürfen. Auswahlkriterien sollen etwa Berufserfahrung oder Deutschlandbezug sein. Bisher gilt das 2020 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Fachkräfte mit einer ausländischen Berufsausbildung erhalten demnach für sechs Monate das Recht zum Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche. Eine novellierte EU-Richtlinie für eine „Blaue Karte“ für Hochqualifizierte steht zudem vor der Umsetzung. Diese Karte bekommen Hochschulabsolventen.

Einwanderer gegen den Fachkräftemangel: Wie soll das neue Gesetz funktionieren?

„Drittstaatsangehörigen mit gutem Potenzial“ soll es mit dem Gesetz möglich gemacht werden, zur Suche eines Arbeitsplatzes einzureisen. Dafür sollen dann sogenannte Chancenkarten vergeben werden. Bekommen soll diese nach den Worten von Heil, wer drei von fünf Kriterien erfüllt. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:

Was aber genau ein solcher Bezug sein soll und wie viele Punkte es für welches Sprachniveau gibt, ist noch offen. Es wird daran gedacht, dass mehrfache Deutschlandreisen, ein Job bei einem deutschen Arbeitgeber im Ausland oder Verwandte in Deutschland zählen könnten.

Was ändert sich für Zuwanderer mit Fachabschluss im Ausland?

Anerkannte ausländische Fachkräfte sollen künftig auch in Berufen arbeiten können, die mit ihrer Ausbildung nichts oder wenig zu tun haben. Ein Mechaniker könnte etwa als Lagerist oder eine Polizistin als Kellnerin angeworben werden. Berufserfahrung soll bei der Erteilung eines Arbeitsvisums stärker berücksichtigt werden. Die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses soll nicht zwingend vor der Einreise erfolgen. Der Arbeitgeber soll stärker mitentscheiden können, ob er jemanden gebrauchen und dieser dann bleiben kann. (ph/dpa)

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