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„Katastrophale Umsetzung der Mehrwegpflicht“: Deutsche Umwelthilfe verklagt Yorma‘s und Starbucks

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Die Yormas-Filiale in München am Hauptbahnhof
Die Imbisskette Yorma‘s ist an etlichen deutschen Bahnhöfen zu finden. Die Deutsche Umwelthilfe hat nun Yorma‘s wegen der Mehrwegpflicht verklagt. (Symbolbild) © HrSchulz/Imago Images

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt die Café- und Imbiss-Ketten Starbucks und Yorma‘s ins Visier. Die Konzerne setzten die Mehrwegpflicht nicht ausreichend um, findet die DUH - und klagt.

Berlin – Die Liste der Vorwürfe an die Café- und Imbiss-Ketten Starbucks und Yorma‘s sowie die Händler Rewe und Edeka ist lang: „Fehlendes Angebot, mangelnde Informationen und nicht vorhandene Anreize“ würden die „katastrophale Umsetzung der Mehrwegpflicht“ belegen, beklagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie hat deshalb Klagen gegen die Unternehmen bei den Landgerichten München, Berlin, Köln und Deggendorf eingereicht. 

Deutsche Umwelthilfe: Klage gegen Yorma‘s, Starbucks, Rewe und Edeka

Schon im Januar hatte die DUH bei Yorma‘s, Starbucks, Rewe und Edeka Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt und angeprangert. Während andere Unternehmen wie beispielsweise Cinestar, Cineplex oder Backwerk daraufhin ihr Mehrwegangebot nachgebessert hätten, hätten die vier Unternehmen sich laut DUH nicht dazu verpflichten lassen.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, erklärte dazu: „Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yorma‘s mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern und Verstöße auszuschließen, versuchen sie sich lieber über Anwälte mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen.“

Die Bundesländer müssten endlich ihre Vollzugsaufgaben erfüllen und festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren, so Metz. Nur so werde die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen und in der Breite umgesetzt. „Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, erklärte Metz.

Mehrwegangebotspflicht gilt seit Jahresbeginn

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Mit Material der dpa

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