Erwerbsminderungsrente: Welche Regeln Sie 2023 kennen sollten
Wer aufgrund von Krankheit nicht länger erwerbsfähig ist, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Wir haben die wichtigsten Antworten zur Absicherung zusammengefasst.
München – Die Erwerbsminderungsrente dient Arbeitnehmern als Absicherung. Im Fall einer längeren Krankheit kann man so sicher sein, trotzdem noch seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch wer hat überhaupt Anspruch und wie kommt man an die Erwerbsminderungsrente? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Wann hat man Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gibt es verschiedene Voraussetzungen, die zuerst erfüllt werden müssen. Dazu gehören folgende Punkte:
- Man muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sein und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die DRV bezahlt haben
- Die Erwerbsfähigkeit kann nicht durch medizinische Rehabilitation verbessert werden
Wieso gibt es zwei Arten bei der Erwerbsminderungsrente?
Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Welche davon man erhält, hängt davon ab, wie viele Stunden man noch arbeiten kann. Dies prüft die DRV anhand der ärztlichen Unterlagen.
Wann erhält man die volle Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Wer hat Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Personen erhalten, die noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Dabei muss es sich auch nicht um die ursprüngliche Tätigkeit handeln. Wenn ein Dachdecker also beispielsweise körperlich nicht mehr in der Lage wäre, in seinem Job zu arbeiten, so könnte er gegebenenfalls in einem Callcenter tätig werden.

Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente aus?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie hoch der eigene Rentenanspruch ausfällt. Berechnet wird sie fast wie die reguläre Altersrente. Es werden die gesammelten Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, dem Zugangsfaktor und dem Rentenfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Es gibt lediglich einen bedeutenden Unterschied: Die Anzahl der Rentenpunkte wird aufgestockt, als hätte man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit sorgt dafür, dass auch junge Menschen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die hoch genug ist, um damit auszukommen.
Beispiel:
Franziska K. wird im Jahr 2023 mit 30 Jahren Erwerbsminderungsrentnerin. Beim Rentenbeginn im Jahr 2023 liegt das Alter der Zurechnungszeit bei 66 Jahren. Somit werden ihr so viele Rentenpunkte angerechnet, wie sie mit ihrem aktuellen Verdienst bis zum Alter von 66 Jahren verdient hätte.
Darf man bei der Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen?
Ja, ein Hinzuverdienst ist möglich. Wichtig ist aber, auf die entsprechende Hinzuverdienstgrenze zu achten. Seit dem Jahr 2023 ist diese an die Bezugsgröße aus der Sozialversicherung gekoppelt. Heißt: Die Hinzuverdienstgrenze ändert sich von Jahr zu Jahr. Für 2023 gelten folgende Werte:
- Volle Erwerbsminderungsrente: 17.823,75 Euro brutto pro Jahr
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: 35.647,50 Euro brutto pro Jahr
Muss man die Erwerbsminderungsrente beantragen?
Ja, wie auch die reguläre Altersrente muss die Erwerbsminderungsrente bei der DRV beantragt werden. Folgende Unterlagen werden hierfür noch zusätzlich zu denen des klassischen Rentenantrags benötigt:
- Auflistung der Gesundheitsstörungen
- Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der vergangenen Jahre
- Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft)
- Chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten
Inzwischen kann der Antrag auch online auf der Website der DRV gestellt werden. Die entsprechenden Nachweise können dort auch digital hochgeladen werden. (ph)