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Experte warnt: Neue Entlastung für Rentner führt zu Milliardenverlusten

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Der frühe Ruhestand ist ein Wunsch vieler Arbeitnehmer. Doch oft ist die Frührente auch mit finanziellen Einbußen verbunden.
Die Regierung hat bei der schrittweisen Versteuerung der Rente nachgebessert. (Symbolbild) © IMAGO / Lobeca

Die Regierung hat bei der schrittweisen Versteuerung der Rente nachgebessert. Das entlastet Neurentner – doch der geschätzte Steuerausfall könnte in die Milliardenhöhe gehen, warnen Steuerexperten.

Berlin – Es soll nicht nur Deutschlands Wirtschaft um Milliarden Euro entlasten, sondern auch viele Neurentner besser stellen: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (17. November) mit den Stimmen der Regierungskoalition das Wachstumschancengesetz beschlossen. Dabei geht es auch um die Doppelbesteuerung bei der Rente. Neurentner werden dann entlastet – doch dadurch werden auch die Staatseinnahmen drastisch sinken, warnen Experten.

Experte warnt vor drastischem Steuerausfall durch neue Rentenbesteuerung

Darauf wird in der schriftlichen Stellungnahme des Würzburger Steuerexperten Dirk Kiesewetter für eine Sachverstandgenanhörung hingewiesen, die vor zwei Wochen im Bundestags-Finanzausschuss stattfand – und bisher öffentlich wenig beachtet wurde, wie ihre-vorsorge.de schreibt.

Den Experten zufolge „überschreitet der geschätzte Steuerausfall die Zwei-Milliarden-Euro-Marke ab 2037 und erreicht seinen Peak mit knapp fünf Milliarden zwischen 2044 und 2048, um Anfang 2060 wieder unter die Zwei-Milliarden-Euro-Marke zu fallen“. Demnach werde dabei „der weit überwiegende Teil“ des Steuerausfalls durch die gesetzliche Neuregelung verursacht.

Doppelbesteuerung der Rente: Das steckt dahinter

Zum Hintergrund: Die gesetzlichen Renten sollen schrittweise vollständig besteuert werden – was bedeutet, dass der Besteuerungsanteil an der Rente jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner steigt. Durch diesen Umbau des Rentensystems entstand aber eine Doppelbesteuerung. Das führt in manchen Fällen dazu, dass der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge. Somit würde auf bereits versteuerte Rentenbeiträge dann im Ruhestand noch einmal Steuer entfallen. Betroffen sind davon unter anderem vor allem Selbstständige.

Der Bundesfinanzhof hatte aber nun vor zwei Jahren festgesetzt, dass die Renten und die zuvor gezahlten Rentenbeiträge unter Umständen ohne eine gesetzliche Neuregelung bereits ab 2025 verfassungswidrig doppelt besteuert werden könnten. Die Regierung hat deshalb ein neues Besteuerungsmodell im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen, bei dem der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigt. Das bedeutet auch, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden.

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