Geplantes Gasheizungsverbot der EU bekommt Risse
Die EU-Kommission signalisiert Entgegenkommen beim geplanten Verbot von Gas- und Ölheizungen zum Ende des Jahrzehnts. Grundsätzlich will sie aber an der geplanten Regelung festhalten.
Die EU-Kommission prüft mögliche Ausnahmen vom Verbot reiner Gas- und Ölheizungen ab 2029. „Es kann bestimmte Situationen geben, in denen die Installation von Alternativen zu Gasheizkesseln schwierig und/oder sehr teuer sein könnte, weshalb die Kommission über mögliche Ausnahmen berät“, schreibt Energiekommissarin Kadri Simson in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des deutschen Abgeordneten Engin Eroglu (Freie Wähler).
Hintergrund ist die Überarbeitung eines Durchführungsrechtsakts zur Ökodesign-Richtlinie. Laut einem Entwurf der Kommission würden für Heizungen künftig erhöhte Effizienzanforderungen gelten. Damit wäre es verboten, ab September 2029 reine Gas- und Ölheizungen neu einzubauen.
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Diese Analyse liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem Europe.Table Professional Briefing vor – zuerst veröffentlicht hatte sie Europe.Table am 14. August 2023.
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EU: Heizen mit Gas bliebe mit bestimmten Geräten erlaubt
Im Juni habe die Kommission bereits Interessenvertreter konsultiert, um technische oder gebäudespezifische Situationen zu ermitteln, „in denen eigenständige Heizkessel nach wie vor nur schwer oder gar nicht ersetzt werden können – mit der Absicht, mögliche Ausnahmen in der überarbeiteten Verordnung vorzuschlagen“, schreibt Energiekommissarin Simson nun an Eroglu, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Freien Wähler ist.
Simson lässt aber an keiner Stelle ihrer Antwort erkennen, dass die Kommission komplett auf das Verbot verzichten wollte. „Die Kommission geht davon aus, dass Wärmepumpen bis 2030 die kostengünstigste Lösung in der EU sein werden“, schreibt die Politikerin. Die geplante Regelung sei technologieoffen und auch Gas könne weiter als Brennstoff eingesetzt werden, etwa in Kombigeräten, die zum Beispiel zusätzlich Solarwärme nutzen, in Gaswärmepumpen oder in Mikro-KWK-Anlagen, die aus Gas gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.
„Keine Auswirkungen auf Immobilienpreise und Bankensystem“
Die Kommission habe auch keine nennenswerten Auswirkungen der geplanten Vorschrift auf die Immobilienpreise oder das Bankensystem der EU festgestellt, schreibt Simson. Eroglu hatte in seiner Anfrage die Sorge geäußert, dass der Wert von Gebäuden durch das geplante Verbot fallen könnte. Dies könne sich möglicherweise auch auf die Absicherung von Hauskrediten und damit das gesamte Bankensystem auswirken.

Mit Ausnahmeregeln vom Gasheizungsverbot läge die Kommission auf der Linie der Bundesregierung. „Deutschland kann keine Regelung für konventionelle Raumheizungen und Heizkessel unterstützen, die keine Ausnahmen in bestimmten Situationen zulässt“, hatte die Bundesregierung bereits an die Kommission geschrieben.
Als Ausnahmegründe hatte Berlin mehrere Tatbestände aus einem frühen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes genannt, etwa für ältere Hausbesitzer oder für einen Übergangszeitraum bei einem Totalschaden des Heizkessels. Auch das Heizen mit Wasserstoff, Biomethan und Holz solle über 2029 hinaus ermöglicht werden.