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Grundsteuer: Behörden dürfen sich bei Abgabe der Erklärungen noch Zeit lassen

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Die Deadline für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist für alle Eigentümer schon vorbei. Die Behörden haben dagegen eine großzügige Fristverlängerung bekommen.

Berlin – Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist für alle Eigentümer in Deutschland schon abgelaufen. In den meisten Ländern endete sie Ende Januar, nur Bayern verlängerte bis Ende April. Die Behörden haben währenddessen für die Abgabe einiger Erklärungen mehr Zeit eingeräumt bekommen.

Grundsteuererklärung: Fristverlängerung für Behörden

So haben die Finanzbehörden für zahlreiche bundeseigene Liegenschaften die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen verlängert. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor, über die zuerst die Bild-Zeitung berichtete und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Die Finanzbehörden haben für zahlreiche bundeseigene Liegenschaften die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen verlängert. © Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) habe bereits im September von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fristverlängerungen zu beantragen, heißt es in dem Schreiben – und zwar bis zum 31. März 2023 für bisher grundsteuerpflichtige und bis zum 30. September 2023 für bisher grundsteuerbefreite wirtschaftliche Einheiten.

Nach Angaben der BImA habe es keine Ablehnungen gegeben. Bis zum 18. April hat die Bundesanstalt demnach insgesamt rund 10.600 Erklärungen abgegeben. Insgesamt muss sie aber Erklärungen für rund 21.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten einreichen.

Ploß: „Die Frist war für Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland viel zu knapp bemessen“

Der CDU-Abgeordnete Ploß sagte der Bild-Zeitung: „Während beispielsweise der Hamburger Finanzsenator die Eigenheimbesitzer mit markigen Worten dazu anhält, die Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben, gewähren die Finanzbehörden dem Bund offenbar großzügige Fristverlängerungen“. Wenn nicht einmal der Verwaltungsapparat des Bundes in der Lage sei, rechtzeitig alle Grundsteuererklärungen abzugeben, liege es auf der Hand, „dass die Frist für die Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland viel zu knapp bemessen war“, kritisierte er.

Sämtliche Erklärungen für bislang steuerpflichtige Einheiten seien rechtzeitig bis Ende März abgegeben worden, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP), in der Antwort an Ploß. Die noch ausstehenden Erklärungen werde die Bundesanstalt „ebenfalls innerhalb der gewährten Frist bis spätestens zum 30. September 2023 abgeben“.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden – dazu dienen die Grundsteuererklärungen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. (lma/dpa)

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