Habecks Heiz-Pläne: Bis zu 50 Prozent Förderung für Eigentümer – so viel Geld gibt‘s vom Staat
Habecks Heizungs-Pläne sind beschlossen – und damit auch seine Fördermaßnahmen. Wer wie viel Geld vom Staat erhalten kann, im Überblick.
Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19. April) die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Von 2024 an soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. „Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren“, heißt es im Gesetzentwurf.
Heizungstausch: „Neue Fördermöglichkeiten“ gegen den Kosten-Schock
Schon vor dem Beschluss musste Habeck für seine Heiz-Pläne eine Menge Kritik einstecken. Besonders Hauseigentümer und Eigentümer-Verbände bemängelten die hohen Kosten, die bei einer Umrüstung auf sie zukommen würden. Von einer „Zerstörung der Altersvorsorge“ und sogar „Enteignung“ war die Rede. Schließlich ist es heute oft noch teurer, mit erneuerbaren Energien zu heizen als mit Öl- oder Gasheizungen.
Um den Heizungstausch für Hauseigentümer attraktiver zu machen, hat sich Habecks Ministerium ein Förderprogramm überlegt. Im Gesetzesentwurf heißt es laut Handelsblatt dazu: „Da der Umbau der Wärmeversorgung aufgrund der Vielfalt an Gebäuden und Eigentümern sowie wegen der Auswirkungen auf die Mieter mit großen Herausforderungen verbunden sei, sollen neue Fördermöglichkeiten und ausreichende Übergangsregelungen und Ausnahmen helfen.“ Ausnahmen gibt es beispielsweise für Menschen, die Sozialhilfe empfangen, oder auch für über 80-Jährige.

Doch wie genau sollen die Förderungen funktionieren? Ein Überblick:
Wer erhält Heizungstausch-Förderungen?
Wer selbstgenutztes Wohneigentum besitzt kann vom Förderprogramm profitieren. Aber auch Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohnungen können Hilfe vom Staat bekommen. Hier gilt laut Handelsblatt aber die Voraussetzung, dass die Vermieter auch selbst in dem betreffenden Gebäude wohnen.
Wie werden die Förderungen aussehen?
Künftig werde es eine Grundförderung von 30 Prozent beim Heizungstausch und zusätzlich sogenannte Klimaboni geben, sagte Habeck am Mittwoch. Die Förderung könne damit in einigen Fällen auf bis zu 50 Prozent ansteigen.
Folgende Klimaboni wird es laut einer Mitteilung des Ministeriums zusätzlich geben:
- Klimabonus I: Wer einkommensabhängige Sozialleistungen empfängt oder über 80 Jahre alt ist, erhält eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20 Prozent
- Klimabonus II: Diesen Bonus in Höhe von zusätzlichen 10 Prozent soll es geben, wenn die Öl- oder Gasheizung mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht erfolgt. Wird die Heizung nach dem Stichtag ausgetauscht, gibt es den Bonus nur, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien bei mindestens 70 Prozent liegt.
- Klimabonus III: „Der Klimabonus III wird für Havariefälle gewährt, also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und die irreparabel kaputt gegangen sind“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.
Förderkredite und Steuer-Ersparnis: Weitere Heizungstausch-Vorteile
Außerdem sollen Förderkredite für den Heizungstausch angeboten werden, „um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanzielle Belastung zeitlich gestreckt“ wird, erklärt das Ministerium. Auch Steuervorteile soll es weiterhin geben. Sanierungsmaßnahmen wie ein Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen sollen auch in Zukunft weiterhin steuerlich geltend gemacht werden können. (ph)