Rente: Antragsfrist auf 5000-Euro-Zuschuss läuft bald ab – Hunderttausende Rentner haben Anspruch

Am 30. September endet die Antragsfrist für den Härtefallfonds zur Abmilderung geringer Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge. Ein Überblick.
Berlin – Im September endet eine wichtige Frist für Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner: Am 30. September 2023 ist die Deadline für den Härtefallfonds zur Abmilderung geringer Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Rentner haben Anspruch auf Geld aus dem Härtefallfonds?
Mit dem Fonds, der im vergangenen Jahr von der Regierung beschlossen wurde, sollen Härtefälle bei Spätaussiedlern, Ostrentnern und jüdischen Zuwanderern abgemildert werden. Insgesamt werde nach groben Schätzungen von rund 200.000 Antragsberechtigten für die Stiftung Härtefallfonds ausgegangen, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Donnerstag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst.
Konkret erhalten die Einmalzahlung Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten haben (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) UND entweder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) oder jüdische Kontingentflüchtlinge bzw. deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion oder Rentnerinnen und Rentner aus der Ost-West-Rentenüberleitung sind.
Dazu gehören beispielsweise Balletttänzer und Balletttänzerinnen, denen von der DDR eine sogenannte „Balettrente“ zugesagt wurde sowie Menschen, die für die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen in der ehemaligen DDR gearbeitet haben.
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Muss ein Antrag gestellt werden?
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt, der noch bis zum 30. September 2023 gestellt werden kann. Die Antragsformulare finden sich auf dem Infoportal zur Stiftung Härtefallfonds. Sie können aber auch das entsprechende Antragsformular bei der Geschäftsstelle der Stiftung per Post (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) anfordern. Die Auszahlung der Leistung begann schon – je nach Zeitpunkt der Antragstellung – Ende Juni 2023.
Wie viel Geld erhalten berechtigte Rentnerinnen und Rentner?
Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro. Für Menschen, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5000 Euro möglich. Dazu zählen Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Thüringen. Das Land Berlin hat seine Absicht zum Beitritt erklärt.
Muss man für die Einmalzahlung Steuern zahlen?
Da müssen sich die Berechtigten keine Sorgen machen: Die Einmalzahlung wird weder als Einkommen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt, noch als Vermögen gewertet, berichtet gegen-hartz.de. Damit ist die Zahlung steuerfrei und kann auch nicht gepfändet werden.
Mit Material der epd