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Rente 2022: Was sich für Senioren alles ändert - und wie Jüngere jetzt besser vorsorgen

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Auch 2022 ändert sich wieder einiges bei der Rente.
Auch 2022 ändert sich wieder einiges bei der Rente. © Abraham Gonzalez via www.imago-images.de

Corona hat die 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land hart getroffen. Die erhoffte Rentenerhöhung fiel 2021 aus – aber dafür wird das neue Jahr umso besser.

München - Die Renten steigen kräftig! Nach aktuellem Stand gibt es im Westen ein sattes Plus von 4,4 Prozent und im Osten sogar von 5,1 Prozent. Und dazu gibt es noch weitere gute Nachrichten: Das Renteneintrittsalter bleibt bei 67 Jahren – und das aktuelle Rentenniveau ist garantiert. So sieht es der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung vor. Außerdem steigt der Grundfreibetrag für Rentner. Und das heißt für Senioren, die Steuern zahlen müssen: Es bleibt mehr Netto vom Brutto. Was sich noch alles ändert – auch bei der Altersvorsorge für alle zwischen 20 und 60 – hier die wichtigsten Fakten.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist nach dem Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Die Arbeitnehmer von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die Leistungen an die Rentner. Daran soll sich auch nichts Grundlegendes ändern. Allerdings plant die neue Regierung, einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro aufzubauen, der dazu beitragen soll, das Renten- und Beitragsniveau zu stabilisieren.

Kapitalstock von zehn Milliarden Euro: Was das bedeutet

Zehn Milliarden Euro im Kapitalstock sind zunächst nicht viel. Doch wenn man die Summe als Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung betrachtet, kann sich die Maßnahme auf längere Sicht positiv auswirken.

Was das bedeutet: Für die heutige Generation 50 plus dürfte sich durch die Einrichtung des Fonds kaum etwas ändern. Bei Jüngeren bleibt die Entwicklung abzuwarten. Wichtig dabei wäre, ob der Fonds – was bislang nicht vorgesehen ist – für Einzahlungen von Versicherten geöffnet wird. Ob also aus dem Fonds auch individuelle Ansprüche erworben werden können

„Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner“: Was das bedeutet

Relativ wenig Beachtung fand die vielleicht klarste Festlegung im Koalitionsvertrag: „Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner im Bestand umsetzen.“ Hintergrund: Von den mehrfach vorgenommenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), die „Neufällen“ vielfach ein Rentenniveau wie Altersrentnern nach Erreichen der Regelaltersrente sichern, haben „Bestandsfälle“ bislang nicht profitiert. Langjährige Erwerbsgeminderte sind damit von bis zu drei „Verbesserungsrunden“ bei der EM-Rente ausgeschlossen worden.

Was das bedeutet: Die Neuerungen werden für viele langjährig Erwerbsgeminderte ein deutliches Rentenplus bedeuten. Es ist zu erwarten, dass dies ohne Antragstellung gewährt wird.

„Nachholfaktor in der Rentenberechnung ab 2022 wieder aktivieren“: Was das bedeutet

„Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren.“

Was das bedeutet: Die unterbliebene Rentenkürzung von 2021 wird teilweise mit der 2022 rein rechnerisch fälligen Rentenerhöhung verrechnet. Deshalb fällt das satte Rentenplus nicht noch höher aus (ursprünglich war die Prognose für den Westen ja sogar 5,1 Prozent). Dies betrifft allerdings nicht nur die aktuellen Rentner, sondern auch die kommenden Rentnergenerationen. Denn die jährliche Rentenanpassung sattelt immer auf dem vorher gegebenen aktuellen Rentenwert auf.

Corona macht‘s möglich: Hinzuverdienst für Bezieher eines vorzeitigen Altersruhegeldes erlaubt

Derzeit ist – Corona*-bedingt – für Bezieher eines vorzeitigen Altersruhegeldes ein jährlicher Hinzuverdienst von 46.060 Euro brutto erlaubt – ohne dass die Rente gekürzt wird. Die großzügige Regelung kann manche Arbeitnehmer in rentennahen Jahrgängen zur Revision ihrer „Ausstiegspläne“ motivieren. Immerhin können nun viele gleichzeitig Arbeitsentgelt und die ungekürzte Frührente beziehen. Auf die Weise kann man in kurzer Zeit einige zehntausend Euro zurücklegen, um sich im „frühen Alter“ einige Wünsche zu erfüllen.

Rente stabil - und trotzdem nicht genug? Ein Beispiel

Die Rente bleibt laut Koalitionsvertrag stabil. Für die meisten reicht sie dennoch nicht für einen sorgenfreien Ruhestand. Vielen Menschen droht ohne Zusatzvorsorge Armut im Alter. Das Rentenniveau beträgt derzeit 48 Prozent. Und dabei soll es bleiben. Damit kein Missverständnis auftaucht: Das bedeutet nicht, dass Rentner im Ruhestand 48 Prozent dessen erhalten, was sie vorher als Arbeitnehmer verdient haben. Beim Rentenniveau handelt es sich um eine statistische Messgröße. Doch mehr als 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens dürfte es nur selten geben. Eine verlässliche Information finden Versicherte ab dem Alter von 27 in ihrer Renteninformation. Wie viel man im Alter braucht, ist individuell verschieden. Experten setzen den Versorgungsbedarf im Ruhestand auf rund 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens an – dieses Ziel erreicht die gesetzliche Rente nimmer.

Beispiel: Wer als Arbeitnehmer zuletzt in Vollzeitarbeit 2000 Euro netto verdient hat, sollte im Ruhestand möglichst rund 1600 Euro netto zur Verfügung haben. Winkt dann nur eine Altersrente von 1100 Euro (= 55 Prozent), so bleibt eine Rentenlücke von 500 Euro. Wer sich im Alter seine Wünsche (Reise, Theater, Restaurant) erfüllen will, muss diese Lücke durch Zusatzvorsorge füllen. Nachdem jüngsten Alterssicherungsbericht betreiben 34,5 Prozent der Arbeitnehmer zwischen 25 und 65 jedoch keinerlei zusätzliche Altersvorsorge. Und diejenigen, die Vorsorge betreiben, klotzen vielfach nicht, sondern kleckern nur.

Private Vorsorge - und das so früh wie möglich: Aktien und Riester

Genauso viel wie Arbeitnehmer selbst als Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rente einzahlen, sollten sie in ihre zusätzliche Altersvorsorge investieren – und zwar so früh wie möglich. Bei einem Brutto von 2000 Euro also monatlich 186 Euro, rechnet der Rentenexperte Werner Siepe vor. Und ergänzt: „Natürlich nur, wer es kann.“ Für die Art der Vorsorge gibt es kein Universalrezept, aber Tipps:

Aktien: „Wer jung ist ,sollte neben der gesetzlichen Rente auf aktienbasierte Anlageformen setzen“, so Siepe. Infrage kommen dabei etwa ETF-Sparpläne oder ETF-basierte Versicherungen.

Riester: „An der Riester-Rente führt für kinderreiche Versicherte kein Weg vorbei“, erklärt der Finanzmathematiker. „Diese Förderung sollte man mitnehmen.“

Arbeitgeberförderung - ab Januar neue Verpflichtung

Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, auch Altverträge von Betriebsrenten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) zu bezuschussen. Dieser Zuschuss muss 15 Prozent der Sparrate des Mitarbeiters betragen.

Ausgleichszahlung - Sonderzahlungs-Chance für Versicherte ab 50

Für Versicherte ab 50 bietet die Rentenkasse die Chance, freiwillige Sonderzahlungen zu leisten. Damit können Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt ausgeglichen werden. Einen Rentenpunkt bekommt man im Jahr 2022 für 7236 Eurogutgeschrieben. Das sind 491 Euro weniger als heuer – und bringt beim Start in die Rente einen Aufschlag von 34,19 Euro im Monat.

Wichtige Fristen im Jahr 2022

Als Stichtag für die Steuererklärung 2021 gilt für Rentner der 21.12.2022.

Neu-Rente: Wer 2022 in Rente geht, muss sie rechtzeitig beantragen. Das heißt: Mindestens drei Monate vor Renteneintritt alle Formulare einreichen (Rolf Winkel) *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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