Wenn die Rente nicht reicht: Wer Grundsicherung bekommt und welche Regeln dabei gelten
Wenn die Rente nicht mehr zum Leben reicht, können Betroffene die Grundsicherung beantragen. Wir zeigen, wie das geht und wer Anspruch hat.
Berlin/München – Die hohe Inflation belastet Deutschlands Verbraucher stark. Besonders Menschen, die mit ihren bisherigen Einkünften gerade so über die Runden gekommen sind, haben jetzt zu kämpfen. Das betrifft auch Rentner. Denn obwohl die Rentenbezüge in diesem Jahr gestiegen sind, wurde die Erhöhung von der Inflation quasi direkt wieder aufgefressen. Doch es gibt Hilfe: Auch Rentner können die Grundsicherung beantragen.
Grundsicherung für Rentner: Dabei soll sie helfen
Wer seinen Lebensunterhalt mit seiner Altersrente oder der vollen Erwerbsminderungsrente nicht mehr bestreiten kann, sollte also unbedingt prüfen, ob die Grundrente für ihn infrage kommt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nennt hierbei als Faustregel: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Die Grundsicherung soll bei folgenden Kostenpunkten helfen:
- Notwendiger Lebensunterhalt
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
- Hilfe in Sonderfällen
Rente: Diese Punkte fließen in den Grundsicherungs-Antrag mit ein
Mit wie viel Grundsicherung Rentner schließlich rechnen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann so pauschal nicht genannt werden. Denn die Höhe richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers und auch nach dem Einkommen des (Ehe-)Partners.
Zum Einkommen zählen dabei:
- Erwerbseinkommen
- Renten- und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland
- Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern
- Elterngeld über 300 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kindergeld
- Krankengeld
- Zinsen
Ausgenommen sind dagegen beispielsweise die Grundrente oder Pflegegeld.
Unter das Vermögen fallen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen und der eigene PkW. Ein „angemessenes Hausgrundstück“ oder eine Wohnung, welche man selbst nutzt, zählt nicht zum Vermögen.
Wer also vermutet, dass er Anspruch auf Grundsicherung hat, kann diese beim Sozialamt beantragen. Der Antrag kann jedoch auch an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Dort wird er dann an das zuständige Amt weitergeleitet. Aber Vorsicht: Die Leistung erfolgt bei Genehmigung grundsätzlich für zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. (ph)