Renteneintritt: Wer 2023 in den Ruhestand gehen kann

2023 geht es weiter in Richtung „Rente mit 67“. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sich früher in den Ruhestand zu verabschieden. Ein Überblick.
Düsseldorf – Auch in diesem Jahr geht es weiter mit der „Rente mit 67“. Denn das reguläre Rentenalter steigt Jahrgang für Jahrgang an, in diesem Jahr um einen weiteren Monat, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Beim Jahrgang 1964 erreicht es dann 67 Jahre. Wer also 1964 geboren wurde, kann erst 2031 regulär in Rente gehen. „Einigen älteren Jahrgängen winkt aber unter bestimmten Voraussetzungen schon dieses Jahr die Rente – regulär oder als Frührente“, heißt es weiter. Ein Überblick.
Die reguläre Altersrente: Wer kann 2023 in den Ruhestand gehen?
Die reguläre Altersrente können fast alle erhalten, die irgendwann einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dafür reichen fünf Versicherungsjahre. Für den Jahrgang 1957 liegt das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren und elf Monaten. Das bedeutet, wer 1957 geboren ist und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann im Laufe des Jahres 2023 regulär in Rente gehen.
„Wenn Sie zum Beispiel am 2. März 1957 auf die Welt kamen, erreichen Sie im Februar 2023 das reguläre Rentenalter. Im Folgemonat, also im März 2023, erhalten Sie dann zum ersten Mal die Regelaltersrente ausgezahlt“, heißt es von der Rentenversicherung. Dazu müsse man allerdings rechtzeitig einen Antrag stellen. Das Geld komme dann am Ende des Monats.
Für den Jahrgang 1958 liegt die reguläre Altersgrenze um einen Monat höher, also bei genau 66 Jahren. Dieser Jahrgang erreicht also erst 2024 das Rentenalter. Danach steigt die Altersgrenze Schritt für Schritt um zwei Monate für jeden jüngeren Jahrgang an. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die reguläre Altersrente erst ab 67 Jahren erhalten, also ab dem Monat, der dem 67. Geburtstag folgt. „Lediglich wenn Sie am Monatsersten geboren wurden, erhalten Sie die Rente bereits in dem Monat, in dem Sie das passende Alter erreicht haben“, stellt die Rentenversicherung klar.
Die Rentenversicherung hat dabei noch den Tipp für Menschen, die noch nicht auf die fünf Beitragsjahre kommen: Sie können ihr Versicherungskonto mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Interessant sein könne dies unter anderem für Beamte, die zu Beginn ihres Berufslebens sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Betroffene sollten sich aber vor der Einzahlung in die Rentenkasse informieren, welche Folgen ein Rentenbezug für ihre Beamtenpension habe.
Früher in Rente ohne Abschlag - 2023 für den Jahrgang 1959
Als „Bonbon für besonders treue Kunden“ bietet die Rentenversicherung die Altersrente für besonders langjährig Versicherte an. Dazu heißt es von der Rentenversicherung: „Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie damit vor Erreichen Ihres regulären Rentenalters in Rente gehen, ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen“. Dabei werden unter anderem auch Zeiten für Kindererziehung berücksichtigt.
Das Zugangsalter lang ursprünglich bei 63 Jahren („Rente mit 63“), wird jedoch schrittweise für jeden Jahrgang um zwei Monate angehoben. 2023 kommt dadurch der Jahrgang 1959 zum Zug. Für diesen Jahrgang gelte für diese „besonders begehrte Rente“ eine Altersgrenze von 64 Jahren und zwei Monaten. Ab dem Folgemonat bestehe dann Anspruch auf die besondere Altersrente. „Wer zum Beispiel im Januar 1959 geboren ist, hat ab April 2023 Anspruch auf diese abschlagsfreie Altersrente“, heißt es.
Früher in Rente mit Abschlag - in 2023 für den Jahrgang 1960
Die Rentenversicherung bietet außerdem noch die Altersrente für langjährig Versicherte an, die weniger hohe Hürden hat. Denn hierfür genügen schon 35 Versicherungsjahre. „Allerdings müssen Sie mit einem lebenslangen Abschlag auf Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche rechnen. Und der fällt umso höher aus, je früher Sie die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen“, schreibt die Rentenversicherung.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für diese Rente liegt bei 63 Jahren. 2023 erreicht der Jahrgang 1960 die 63-Jahres-Grenze. „Wenn Sie 1960 geboren sind, können Sie 2023 in Rente gehen, müssen aber einen lebenslangen Abschlag von 12 Prozent auf Ihre Bruttorente hinnehmen“, heißt es weiter. Allerdings lasse sich der Abschlag verringern, wenn man die Rente später in Anspruch nimmt.
Der Jahrgang 1960 erreicht sein reguläres Rentenalter erst mit 66 Jahren und vier Monaten. Mit 63 in Rente zu gehen, bedeutet also, den Ruhestand um 40 Monate vorzuziehen. Jeder Monat kostet dauerhaft 0,3 Prozent Bruttorente, macht also insgesamt 12 Prozent.
Rente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können meist ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Konto haben – und dabei mit deutlich geringeren Abschlägen als langjährig Versicherte ohne Behinderung. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sei dabei das einzig vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, das Versicherte vor dem 63. Geburtstag bekommen können. „Sie können es frühestens drei Jahre vor ihrem regulären Renteneintrittsalter erhalten - mit 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenen Monat“, so die Rentenversicherung.
Interessant werde das 2023 für den Jahrgang 1962. Denn wer 1962 geboren wurde, erreiche mit 61 Jahren und acht Monaten das nötige Alter für die vorgezogene Rente. Dann werde aber ein Abschlag von 10,8 Prozent fällig (0,3 Prozent pro Monat).
Für den Jahrgang 1959 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und zwei Monaten. Wer 1959 geboren sei, könne also 2023 oder Anfang 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Grenze steigt den Angaben zufolge Jahrgang für Jahrgang um zwei Monate, bis für den Jahrgang 1964 die Grenze von 65 Jahren erreicht ist.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte und nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Entscheidend sei, dass der Schwerbehindertenstatus zum Renteneintritt noch besteht. Dies sei so lange der Fall, bis ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden sei.
Erwerbsminderungsrente prüfen
Die Rentenversicherung schreibt, dass Schwerbehinderte häufig – aber längst nicht immer – auch erwerbsgemindert sind. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente in Frage komme. Diese falle aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.