1. tz
  2. Wirtschaft

250.000 Verbraucher betroffen: Schufa löscht Einträge zu alten Schulden

Kommentare

Schufa
Die Schufa-Praxis der Speicherung von Privatinsolvenzen ist umstritten. © Andreas Arnold/dpa

Die Auskunftei Schufa hat die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen verkürzt. davon profitieren rund 250.000 Verbraucher.

Wiesbaden – Die Auskunftei Schufa hat unlängst die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Das berichtete unter anderem spiegel.de. Diese Änderung habe die Schufa nun umgesetzt – und nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben.

„Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität spielt unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen eine wichtige Rolle. Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht.

Schufa: Bislang drei Jahre Speicherung

Die Schufa und andere Auskunfteien speichern die Daten drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird immer wieder darum gestritten, ob das noch zulässig ist, denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Die Schufa hatte deshalb angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen – obwohl die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vertagt wurde.

Man wolle Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, hieß es zur Begründung. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

EU-Anwalt sieht deutsche Praxis schwierig

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigt sich neben dem Bundesgerichtshof aktuell auch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen – durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an. (df mit Material von AFP und dpa)

Auch interessant

Kommentare