Streit um Emmentaler-Käse: EU-Gericht macht Schweizern Strich durch die Rechnung

Der Emmentaler-Käse wurde nach dem gleichnamigen Tal in der Schweiz benannt. Ein EU-Gericht hat nun über den Schutz der Marke „Emmentaler“ entschieden.
Luxemburg – Jeder kennt Emmentaler-Käse: Der Hartkäse, der ursprünglich aus dem Emmental in der Schweiz stammt, wird mittlerweile in verschiedenen Varianten weltweit hergestellt. Doch darf den Namen „Emmentaler“ auch Käse tragen, der nicht in der Schweiz hergestellt wurde? Dazu hat das Gericht der EU am Mittwoch (24. Mai) ein Urteil gefällt.
Gericht: Emmentaler muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen
Demnach muss der Emmentaler nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Damit wies das EU-Gericht in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung „Emmentaler“ als Marke in der EU schützen lassen.
Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Emmentaler beschreibt eine Käsesorte
Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe „für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise“ eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. (lma/dpa)