Der Europäische Gerichtshof gibt am Mittwoch eine Entscheidung in Sachen Aldi bekannt. Darum geht es genau.
Im Streit um ein vor rund fünf Jahren bei Aldi angebotenes "Champagner Sorbet" verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch (09.30 Uhr), ob der Discounter mit der Benennung des Produkts gegen Markenrechte verstoßen hat. Geklagt hatte der französische Winzerverband Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, weil der Begriff "Champagner" zu den geschützten Produktbezeichnungen in der EU gehört.
Der Generalanwalt des Gerichts, Campos Sánchez-Bordona, hat die Auffassung vertreten, dass Aldis Produktname darauf gerichtet sein könnte, "den Ruf und das Ansehen der geschützten Eigenschaft auszunutzen". Dies sei "grundsätzlich rechtswidrig", Ausnahmen könnten jedoch eingeräumt werden, wenn "ein berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden könne. Aldi hatte das Sorbet einmalig zu Weihnachten 2012 angeboten. Es enthielt zwölf Prozent Champagner.
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afp
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