Zuschüsse zur Rente: So bekommen Rentner 2023 mehr Geld
Viele Ruheständler kommen wegen der gestiegenen Kosten kaum mehr mit ihrer Rente aus. Es gibt einige Zuschüsse, die man dieses Jahr beantragen kann.
München – Aufgrund von Kostensteigerungen wird es für viele Rentner immer schwieriger, mit ihrer Rente über die Runden zukommen. Zum Glück kann man sich auch dieses Jahr ein paar Zuschüsse vom Staat oder Kranken- und Pflegekassen sichern.
Rentenzuschuss: Wohngeld Plus
Ab Januar 2023 wird das Wohngeld plus ausgeschüttet, das auch von Rentnern beantragt werden kann. Im Gegensatz zum Wohngeld steigt die durchschnittliche monatliche Unterstützung auf 370 Euro. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und den lokalen Wohnkosten. Wenn etwa 40 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet werden müssen, ist es ratsam, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Zusätzlich kann ein Heizkostenzuschuss beantragt werden, der bisher bei 50 Prozent lag.
Das Bundesministerium für Wohnen hat einen Wohngeldrechner auf ihrer Webseite.

Grundsicherung
Rentner, die im Monat weniger als 853 Euro bekommen, können zusätzlich zum Wohngeld Grundsicherung beantragen. Menschen, die nie gearbeitet haben, können ebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Rentenzuschuss: Grundrente und Freibetrag
Wer mindesten 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdiente, wird ein Grundrentenzuschlag ausgezahlt. Dieser brauch nicht beantragt werden, sondern landet automatisch auf dem Konto. Wer weniger als 35 Jahre in die Rentenkasse einzahlte, bekommt zumindest einen Teil des Zuschlags.
Der Freibetrag von 251 Euro steht allen zu, die mindestens 33 Grundrentenzeiten gesammelt haben und deren Rente 515 Euro beträgt.
Rentenzuschuss: Lastenzuschuss
Rentner mit eigenem Haus können einen Lastenzuschuss beantragen. Mehrere Faktoren spielen für die Höhe des Zuschusses eine Rolle.
- Die Anzahl der Personen im Haushalt
- Höhe des gesamten Haushaltseinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird.
Hat man zur Finanzierung des Eigenheims einen Kredit aufgenommen, kann man die Tilgung als Wohnkosten geltend machen.
Rentenzuschuss: Sozialamt hilft beim Eigenanteil im Pflegeheim
Wenn Rentner nicht genügend Rente erhalten, um die Kosten für den Eigenanteil im Pflegeheim zu decken, können sie beim Sozialamt um Unterstützung bitten. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Allerdings muss vor der Unterstützung durch das Amt das gesamte Einkommen und sonstige Vermögen genutzt werden. Nur ein Schonvermögen darf von den Betroffenen behalten werden.